Rückmeldung erforderlich um Exmatrikulation zu verhindern?

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hannakaemmerer
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Registriert: Di 10. Aug 2021, 10:52

Bearbeitet Rückmeldung erforderlich um Exmatrikulation zu verhindern?

Beitrag von hannakaemmerer »

Liebes CC-Forum-Team,

Ich befinde mich im 4. Semester des M.A. Religionen, Dialog und Bildung. Ich habe alle notwendigen Credits gesammelt, das Kolloquium vor ein paar Wochen besucht - jetzt steht nur noch meine Masterarbeit bevor. (Aufgrund eines Praktikums konnte ich nicht zu Beginn des Sommersemesters damit anfangen, sondern jetzt erst).

Solange mein Antrag für meine Masterarbeit vor dem 30.09. eingereicht und angenommen wird, erfordert mein Fachbereich KEINE Rückmeldung für das kommende Wintersemester (siehe "Rückmeldung während der Masterarbeit": https://www.awr.uni-hamburg.de/website- ... 200416.pdf ).

Vermutlich werde ich die Masterarbeit, da ich jetzt erst damit anfange, erst ca im Februar 2022 abgeben und die mündliche Prüfung haben.

Daher meine Frage: wenn ich mich für das Wintersemester nicht rückmelde, obwohl mein Abgabe- und Prüfungstermin im WiSe liegt, erfolgt meine Exmatrikulation dann trotzdem erst im Februar 2022?

Da ich nicht mehr in HH wohne, werde ich im WiSe weder UHH-Räumlichkeiten, noch den HVV / das Semesterticket benötigen - allerdings brauche ich natürlich weiterhin den Stine-Zugang und darf auch wg der Krankenkasse nicht exmatrikuliert sein.

PS: aus finanziellen Gründen wäre es mir lieb, eine Rückmeldung zu vermeiden - allerdings nur, wenn das nicht meine Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters bedeutet und ich bis Februar dann einen doppelten Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss
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Campus-Center - BK
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Re: Rückmeldung erforderlich um Exmatrikulation zu verhindern?

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo hannakaemmerer,

um den Studierendenstatus nicht zu verlieren, müssen Sie sich bis zum 1. Oktober für das Wintersemester 21/22 zurückmelden. Dieses gilt unabhängig von den Regelungen, die für den Studiengang M.A. Religionen, Dialog und Bildung in Bezug auf die Abschlussarbeit getroffen wurden.

Sie können sich den Anteil des Semesterbeitrags, der für das Semesterticket aufgewendet wird, vom Studierendenwerk Hamburg zurückerstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seite: https://www.studierendenwerk-hamburg.d ... d93fb43ca3

Mit besten Grüßen,
BK
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