Exmatrikulation §42HmbHG

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LangzeitStudi
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Bearbeitet Exmatrikulation §42HmbHG

Beitrag von LangzeitStudi »

Hallo,

die Universität hatte letztes Semester beschlossen, dass es Coronabedingt keine Exmatrikulationen gemäß §42HmbHG geben soll. Wie sieht es zum Ende dieses Semesters aus?

Ich frage aus dem Fachbereich Informatik. Das Studienbüro konnte mir hierzu nichts sagen.

Viele Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation §42HmbHG

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe LangzeitStudi,

das ist nicht korrekt.

Da §42 HmbHG alle Formen der Exmatrikulation regelt, also auch die Möglichkeit, dass Studierende die Exmatrikulation selber beantragen können, ist dieser Paragraf prinzipiell gültig und wird angewendet.

Fall Sie sich auf den Absatz 4 des §42 HmbHG bezogen haben, so wird dieser an der Universität Hamburg unabhängig von Corona-bedingten Sonderregelungen nicht angewendet.

Die Regelungen zur Exmatrikulation der Universität Hamburg bzw. die möglichen Gründe für eine Exmatrikulation können Sie in der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg in § 7
nachlesen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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