Hallo crau,
folgendes gilt in Bezug auf die Studienfachberatung:
Studierende, die die Regelstudienzeit gemäß § 2 überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des Studiengangs teilnehmen, wenn sie noch nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungsleistungen angemeldet sind. Die Teilnahme an der Studienfachberatung ist zu bescheinigen. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert.
(Nachzulesen in der Prüfungsordnung der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.):
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... pdf#page=3
Sollte eine Studienfachberatung notwendig sein, werden Sie vom Institut für Psychologie zu dieser eingeladen.
Grundsätzlich gibt es für Studierende keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann