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Überschreiten Regelstudienzeit Psychologie Bachelor und Studienfachberatung

Verfasst: Mi 13. Okt 2021, 10:19
von crau
Hallo,

ich habe im WS 2018/2019 einen Bachelor in Psychologie begonnen und bin dementsprechend derzeit im 7. Semester.

Gibt es eine "Obergrenze" um wie viele Semester ich die Regelstudienzeit maximal überschreiten darf bzw. den Bachelor allerspätestens abgeschlossen haben muss?

Und eine weitere Frage: Ich habe gehört, ich müsse an einer Studienfachberatung teilnehmen. Wo muss ich dafür hingehen und was wird dort besprochen?

Danke und viele Grüße!

Re: Überschreiten Regelstudienzeit Psychologie Bachelor und Studienfachberatung

Verfasst: Mi 13. Okt 2021, 11:36
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo crau,

folgendes gilt in Bezug auf die Studienfachberatung:
Studierende, die die Regelstudienzeit gemäß § 2 überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des Studiengangs teilnehmen, wenn sie noch nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungsleistungen angemeldet sind. Die Teilnahme an der Studienfachberatung ist zu bescheinigen. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert.
(Nachzulesen in der Prüfungsordnung der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... pdf#page=3

Sollte eine Studienfachberatung notwendig sein, werden Sie vom Institut für Psychologie zu dieser eingeladen.

Grundsätzlich gibt es für Studierende keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).

Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann

Re: Überschreiten Regelstudienzeit Psychologie Bachelor und Studienfachberatung

Verfasst: Mi 13. Okt 2021, 14:44
von crau
Herzlichen Dank für die Rückmeldung!

Ich habe vorhin noch den Tipp bekommen, das so Themen wie Obergrenze des Überschreiten der Regelstudienzeit im Hamburger Hochschulgesetz geregelt ist. Da habe ich folgende Angabe gefunden:

"Die Hochschulen exmatrikulieren Studierende, die ihr Studium über einen längeren Zeitraum nicht betreiben; diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester überschritten wurde (...)" (Quelle s.u.)

Das würde für den Bachelor in Psychologie (Regelstudienzeit sechs Semester) dann im Regelfall bedeuten, dass man maximal 14 Semester lang studieren darf – danach wird man exmatrikuliert. Habe ich das richtig verstanden?

Quelle: Hamburgisches Hochschulgesetz
https://www.hamburg.de/contentblob/4351 ... /hmbhg.pdf

Danke und viele Grüße

Re: Überschreiten Regelstudienzeit Psychologie Bachelor und Studienfachberatung

Verfasst: Mi 13. Okt 2021, 16:41
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo crau,

der §42 Abs. 4 Hamburgisches Hochschulgesetz (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... lGHAV28P42), auf den Sie sich beziehen, wird an der Universität Hamburg nicht angewendet.

Die Gründe, aus denen wir exmatrikulieren, finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg ("§ 7 Exmatrikulation " - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf).

Herzlichst
Sandra Hoffmann