Exmatrikulation

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marielaswt
Beiträge: 44
Registriert: Di 13. Jun 2017, 11:16

Bearbeitet Exmatrikulation

Beitrag von marielaswt »

Sehr geehrtes Team,

ich hoffe es geht euch prima. Ich bin mit dem Master in ASW / Lingustik offiziell fertig, habe gestern auch meine mündliche Prüfung bestanden und schon den Antrag auf die Abschlussdokumente an den Prüfungsmanager geschickt. Muss ich auf meiner Seite noch etwas tun? Muss ich z.B. die Exmatrikulation beantragen oder wird sie automatisch gemacht?


Beste Grüße,
Mariela Sotirchou
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Mariela Sotirchou,
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)
Ein Antrag auf Exmatrikulation von Ihnen ist also nicht erforderlich, auch wenn Sie natürlich die Möglichkeit haben, eine solchen Antrag zu stellen.

Da die Meldung des erfolgreichen Abschlusses an uns durch den Fachbereich bzw. die Fakultäten manchmal etwas länger dauern kann, kann es bei Absolvent*innen, die sich natürlich nicht für das Folgesemester zurückmelden, auch vorkommen, dass diese aufgrund der fehlenden Rückmeldung für das Folgesemester exmatrikuliert werden. Welcher spezifische Sachverhalt die Exmatrikulation auslöst, hängt dabei einfach von entsprechenden zeitlichen Abläufen ab.

Dabei ist es irrelevant, was im Einzelfall der Auslöser für die Exmatrikulation ist. Unabhängig davon, ob Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, ob Sie aufgrund des gemeldeten Studienabschlusses oder der fehlende Rückmeldung exmatrikuliert werden, sind Sie in jedem Fall ab dem Sommersemester 2022 nicht mehr bei uns immatrikuliert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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