Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, für meine Bachelorarbeit einen Prüfer als Erstgutachter zu wählen, der aber Dozent an einer anderen Universität ist. Der Dozent ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Uni Hamburg. Ich habe eines seiner Seminare besucht und habe mich nun dazu entschlossen, meine Bachelorarbeit über ein Thema aus dem Seminar zu schreiben.
In der Prüfungsordnung § 12 (3) habe ich gelesen, dass auch Prüfer und Prüferinnen bestellt werden können, die nicht Mitglieder der Universität Hamburg sind. (Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften)
Nun weiß ich jedoch nicht genau, ob und inwiefern dies auch auf meinen Fall zutrifft.
Zur Information: Ich studiere seit dem WiSe 11/12, falls dafür eine andere Prüfungsordnung gilt.