Maximale Semesterzahl? Neuanmeldung zu Seminare für Prüfun?

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Zweiundvierzig
Beiträge: 1
Registriert: Mi 13. Jul 2016, 18:42

Bearbeitet Maximale Semesterzahl? Neuanmeldung zu Seminare für Prüfun?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Moin,
ich bin Bachelor-Lehramtsstudentin und hab im Grunde alle Seminare schon absolviert. Allerdings würde mein ISP bzw. mein ISP Bericht nicht anerkannt und benotet, da ich versäumt hatte mich zur Prüfung auf Stine anzumelden.
Das ist dann alles ziemlich doof gelaufen und ich hatte viel um die Ohren weshalb ich die Fristen vergangenes Jahr zur erneuten Anmeldung zum ISP versäumt habe, weshalb ich in den beiden letzten Semestern nichts belegen konnte und nun schon im zehnten Semester bin. Wenn ich mich nun im Sommer erneut zu den ISP Seminaren anmelde würde ich also auf insgesamt zwölf Semester kommen.
Gibt es eine maximale Semesterzahl?
Ich mache mir Sorgen exmatrikuliert zu werden, weil es sich nun alles so in die Länge gezogen hat.
Und kann ich mich auf Stine erneut zu den ISP Seminaren anmelden, obwohl ich sie ja eigentlich schon belegt hatte?
Oder meint ihr es gibt vielleicht doch noch einen Weg meine alten Leistungen anerkennen und meinen bereits geschriebenen Bericht bewerten zu lassen?
Ich bin dankbar für Antworten! Liebe Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Maximale Semesterzahl? Neuanmeldung zu Seminare für Prüf

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Zweiundvierzig,

Ein maximale Semesterzahl, nach der Sie nicht weiter studieren dürfen, gibt es nicht. Im Hamburger Hochschulgesetz gibt es eine Regelung, laut der Studierende exmatrikuliert werden, wenn sie die Regelstudienzeit um mehr als das doppelte zuzüglich zweier Semester überschreiten. Diese Regelung wurde aber erst vor Kurzem in das Gesetz aufgenommen und wir haben noch keine Informationen darüber, wie die Umsetzung dieser Regelung erfolgen wird. Da Ihr Studiengang (sofern Sie nicht eines der Unterrichtsfächer Musik oder Kunst studieren), eine Regelstudienzeit von 6 Semestern hat, wären Sie aber bei einer Studiendauer von 12 Semestern ohnehin nicht von dieser Regelung betroffen. Derzeit besteht also für Sie kein Grund, sich Sorgen bezüglich einer möglichen Exmatrikulation zu machen. Falls sie das noch nicht getan haben, müssen Sie aber eine Studienfachberatung in den Teilstudiengängen aufsuchen, in denen Sie noch nicht alle Leistungen erbracht haben, da dies durch die Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor-Lehramtsstudiengängen vorgeschrieben ist. Die für die Studienfachberatung in den Lehramtsteilstudiengängen zuständigen Einrichtungen finden Sie in der folgenden Liste: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral

Die sehr fachspezifischen Fragen nach der Möglichkeit der Anerkennung Ihrer Leistungen/der Bewertung Ihres Berichts und nach der erneuten Anmeldung für das ISP können wir Ihnen leider nicht beantworten. Mit diesen Fragen müssen Sie sich an das Studienbüro Erziehungswissenschaft wenden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.ew.uni-hamburg.de/de/studiu ... buero.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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