Urlaubssemester und Bachelorarbeit

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Julius H.
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Bearbeitet Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Julius H. »

Ich habe jetzt meine Bachelorarbeit angemeldet und möchte sie im nächsten Semester (WS 17/18) abgeben. Da ich aber sonst keine Veranstaltungen mehr machen will/muss würde ich für das WS 17/18 ein Urlaubssemester nehmen wollen. Geht das während der BA ?

Danke & freundliche Grüße
Julius
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Julius,

Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden zwei Absätze sind nicht korrekt und werden unten korrigiert:
Sofern Sie die Arbeit bereits angemeldet haben, ist eine Beurlaubung möglich, da Sie zwar während einer Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleitungen erbringen dürfen, die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits im vorangegangenen Semester begonnen wurden, von dieser Regelung aber ausgenommen ist.

Was Sie allerdings beachten müssen, ist die Frage, ob Sie sich für eine ggf. in Ihrem Abschlussmodul vorgesehene mündliche Prüfung gesondert anmelden müssen. Sollte dies der Fall sein, wäre das während einer Beurlaubung nicht möglich. Wenn Sie hier unsicher sind, sollten Sie diese Frage noch einmal mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro klären.


Beachten Sie auch, dass Sie für eine Beurlaubung einen Grund benötigen. Die gängigen Gründe sind auf der folgenden Seite genannt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html

Sofern Sie abgesehen von der Bachelorarbeit keine Studien- oder Prüfungsleistungen mehr zu erbringen haben, stellt sich mir auch die Frage, warum Sie sich beurlauben lassen möchten, da eine Beurlaubung in der Regel nur den Vorteil hat, dass Fristen für die Erbringung von Leistungen ausgesetzt sind. Auch während einer Beurlaubung ist der volle Semesterbeitrag zu zahlen. Der einzige Vorteil für Sie bestünde also darin, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in einem Urlaubssemester zwar fertig stellen können, dies aber nicht müssen. Wenn es also keinen Grund gibt, aus dem Sie sich nicht in der Lage sehen, die Bachelorarbeit in der vorgesehen Frist fertig stellen zu können (ein derartiger Grund könnte einer der oben genannten Gründe sein, die eine Beurlaubung rechtfertigen), gibt es eigentlich keinen sinnvollen Grund für eine Beurlaubung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Julius H.
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Re: Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Julius H. »

Vielen Dank für die Nachricht.

Ich würde gerne ein Urlaubssemester nehmen, damt ich den Betrag für das Semesterticket zurückerstattet bekommen kann, da ich nach der Arbeit ins Ausland gehe und auch kein weiteres Fachssemester angerechnet bekomme, da sich ab einer gewissen Anzahl an Fachsemestern Konditionen für die Krankenkasse verändern.

Aber für mich sieht es auf dieser Seite so aus, als wenn keiner der Vorraussetzungen für ein Urlaubssemester auf mich zutrifft? https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Julius,

Den Beitrag für das Semesterticket können Sie unabhängig von einem Urlaubssemester zurückerstattet
bekommen, wenn Sie entsprechende Gründe dafür haben. Diese Gründe sind andere als die für die Beantragung des Urlaubssemesters und könnten auf Sie zutreffen, da hierfür bloße Ortsabwesenheit ein Grund ist. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html und beim Studierendenwerk Hamburg: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... lle_infos/ (ganz unten auf der Seite).

Nach Abschluss der Arbeit können Sie sich außerdem tagesaktuell exmatrikulieren. Damit umgehen Sie allerdings nicht die sich verändernden Konditionen der Krankenversicherung, da sich diese auch bei Exmatrikulation im laufenden Semester verändern. Wenn keiner der Gründe für eine Beurlaubung für Sie zutrifft, werden Sie daher leider mit diesen geänderten Konditionen leben müssen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Julius H.
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Re: Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Julius H. »

Danke.

Aber kann ich ein Urlaubssemster beantragen, wenn ich im nächsten Semester ein Praktikum im Ausland mache?
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber Julius,

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

Sie können gerne einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Ob Ihr Praktikum im Ausland als Grund für ein Urlaubssemester genügt, ist eine Einzelfallentscheidung.

Die Liste der Gründe auf der Webseite (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html) ist nicht abschließend. Wenn Sie in STiNE einen Antrag auf Beurlaubung stellen, steht dort unter Nachweis „Praktikum: Praktikumsbescheinigung“.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester und Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Julius,

Ich muss meine oben gegebene Auskunft korrigieren: Die Abschlussarbeit kann unabhängig davon, ob sie bereits angemeldet wurde, während einer Beurlaubung abgelegt werden. Nur studienbegleitende Studien- und Prüfungsleistungen dürfen während einer Beurlaubung nicht neu angemeldet werden. Ich hoffe, meine vorherige Auskunft hat für Sie nicht zu Unannehmlichkeiten oder Schwierigkeiten geführt!

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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