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Exmatrikulation Magister

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 14:38
von RandomName
Guten Tag,

ich bin Magisterstudent Kunstgeschichte und habe die schriftliche Arbeit abgegeben, es folgen noch zwei mündliche Prüfungen, dann ist das Studium beendet. Ich möchte das nächste Semester nicht mehr eingeschrieben sein, außer es ist für den Abschluss des Studiums erforderlich. Ich wäre Ihnen dankbar für Informationen ob dies ohne Probleme möglich ist und wie eine etwaige Exmatrikulation von statten geht (persönlich oder schriftlich möglich oder Semesterbeitrag nicht zahlen?).

Beste Grüße
J.G.

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 16:49
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo J.G.,

Um das Studium abzuschließen, müssen Sie weiter eingeschrieben sein. Sobald Sie die beiden noch ausstehenden Prüfungen abgelegt haben, können Sie sich dann aber im laufenden Semester exmatrikulieren. Informationen zum Ablauf der Exmatrikulation im laufenden Semester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 18:19
von RandomName
Guten Tag Frau Schelling,

danke für Ihre Antwort. Ich bin etwas verwirrt, da ein Freund (ebenfalls Magisterstudent, Fachbereich Erziehungswissenschaften) ebenfalls scheinfrei und in der Prüfungsphase ist und er sich exmatrikuliert hat. Er sagte mir, ihm wurde von Ihrer Seite mitgeteilt, dass dies kein Problem sei (Er war persönlich da) und er seine Prüfungen wie vorgesehen abschließen könne. Es wäre nett wenn Sie mir das erklären könnten.
Falls ich mich zurückmelde, gibt es eine Möglichkeit den Semesterbeitrag (anteilig?) zurück zu erhalten bei Exmatrikulation im laufenden Semester?

Beste Grüße
J.G.

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 19:43
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo J.G.,

Es gibt Magister-Prüfungsordnungen, die vorsehen, dass der Prüfungsanspruch auch nach der Exmatrikulation fortbesteht. Eine solche Regelung sieht die für Sie einschlägige Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Kunstgeschichte jedoch nicht vor. Für Ihren Freund gilt, da er einen anderen Studiengang studiert, eine andere Ordnung - möglicherweise ist in dieser eine andere Regelung vorgesehen.

Sie können sich bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester die Kosten für das Semesterticket anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum zurückerstatten lassen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html Weitere Anteile des Semesterbeitrags werden leider nicht zurückerstattet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 09:47
von RandomName
Hallo Frau Schelling,

der von Ihnen gesandte Link verwies auf die Studienordnung, nicht aber die Prüfungsordnung.
Nach etwas Suchen konnte ich diese ausfindig machen: https://www.fbkultur.uni-hamburg.de/stu ... rdung.html

Unter Punkt IV, §28 ist zu lesen:
"Zur Magisterprüfung kann nur zugelassen werden, wer an der Universität Hamburg als ordentliche Studentin bzw. als ordentlicher Student des Fachbereichs Kulturgeschichte und Kulturkunde eingeschrieben ist oder war."

Das "oder war" lese ich als Hinweis, dass ein Prüfungsanspruch auch für nicht aktuell eingeschriebene Studenten besteht.

Könnten Sie sich das bitte noch einmal ansehen oder nachfragen?

Vielen Dank und Grüße
J.G.

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 11:33
von RandomName
Hallo Frau Schelling,

leider habe ich keine Antwort von Ihnen auf meinen Beitrag erhalten. Es wäre nett wenn Sie dies nachholen könnten.

Viele Grüße
J.G.

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 11:39
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo J.G.,

Ich habe Ihre Frage an meine Kolleg/innen im Bereich Recht weitergegeben, sie wird dort geprüft. Das kann allerdings ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld, ich melde mich bei Ihnen, sobald ich eine Rückmeldung bekommen habe.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 11:45
von RandomName
Hallo Frau Schelling,

Danke für die Rückmeldung, dann warte ich auf die Antwort Ihrer Kollegen.

Viele Grüße
J.G.

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 19:46
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo J.G.,

Die Kolleg/innen haben Ihre Frage und die Ordnung nun noch einmal geprüft. In der Tat können Sie sich vor Ablegen der Prüfungen exmatrikulieren. Ich bitte um Entschuldigung für die anfängliche Fehlinformation - gut, dass Sie selbst nachgelesen und noch einmal nachgefragt haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Exmatrikulation Magister

Verfasst: Mo 11. Sep 2017, 10:57
von RandomName
Hallo Frau Schelling,

kein Problem, danke für die Klärung.
Reicht es aus mich nicht zurückzumelden oder wie gehe ich am besten vor?

Viele Grüße
J.G.