Überschreitung der Regelstudienzeit

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André K.
Beiträge: 1
Registriert: Fr 21. Dez 2018, 10:04

Bearbeitet Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von André K. »

Hallo,

Ich befinde mich bereits im neunten Fachsemester im Master meines Lehramtsstudiums und habe gestern per Post die Aufforderung bekommen einen Nachweis für eine Studienberatung einzureichen, die man nach Überschreitung der Regelstudienzeit + 2 Semester erbringen muss. Davon habe ich gestern das erste mal etwas gehört und habe es daher auch versäumt an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Ist es möglich diese Studienberatung ohne Probleme nachzuholen oder bin ich duch mein Versäumnis in zulassungsrechtlichen Schwierigkeiten?

Hier die Rechtsgrundlage die ich dazu gefunden habe.
§ 3 Absatz 2:
„Studierende, die die Regelstudienzeit gemäß § 2 Abs. 1 überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung, in der Regel durch Lehrende des Studiengangs, teilnehmen, wenn sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungen angemeldet sind. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert.“

Ich wünsche frohe Weihnachtstage
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Überschreitung der Regelstudienzeit

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo André K.,

wenn Sie nun an der Studienfachberatung teilnehmen, entstehen Ihnen keine zulassungsrechtlichen Schwierigkeiten.
Der Brief, den Sie erhalten haben, sollte alle Informationen zum weiteren Vorgehen enthalten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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