Urlaubssemester

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Ftwx263
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Bearbeitet Urlaubssemester

Beitrag von Ftwx263 »

Hallo,
ich studiere BWL im Master und würde gerne wissen, ob ein normaler Arbeitsvertrag über 6 Monate (kein Praktikum) ein Urlaubssemester rechtfertigen würde und wenn ja, ob der Arbeitsvertrag eine Mindestanzahl an Wochenstunden aufweisen muss.
Vielen Dank!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Ftwx263 ,

Eine Beurlaubung aufgrund von Erwerbstätigkeit ist an der Uni Hamburg grundsätzlich nicht möglich. Sie haben bei einer Erwerbstätigkeit, die regelmäßig mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt aber die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen: https://www.uni-hamburg.de/teilzeit

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Ftwx263
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Ftwx263 »

Heißt das ich könnte auch für ein Praktikum nicht beurlaubt werden?

Zum Thema Teilzeitstudium: dies würde bereits mein 6 Semester betreffen, indem ich ja schon die Masterarbeit anmelden müsste. Wäre es hier möglich nur für ein Semester Teilzeit eingeschrieben zu sein und dadurch noch die Gewährung eines regulären 7. Semesters zu bekommen, indem ich dann also 2020 die Masterarbeit schreiben würde?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Ftwx263,

Für ein Praktikum gelten andere Regeln als für eine Erwerbstätigkeit - dafür können Sie beurlaubt werden, sofern das Praktikum mindestens 3 Monate des betreffenden Semesters in Anspruch nimmt.

Mit der zweiten Frage müssen Sie sich an die Fakultät für Betriebswirtschaft wenden. Von Seiten des Campus-Center spricht nichts dagegen, für Ihr 6.Semester ein Teilzeitstudium zu gewähren, wenn Sie entsprechende Nachweise einer Erwerbstätigkeit vorlegen. Welche Auswirkungen dies aber auf die Fristen hat, innerhalb derer Sie die Masterarbeit anmelden müssen, wird durch die Prüfungsordnung und die Fachspezifischen Bestimmungen für Ihren Studiengang fest gelegt, daher beantwortet diese Frage die Fakultät. Kontaktdaten der Studienkoordination finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Ftwx263 »

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten, Frau Schelling.
Eine Frage stellt sich mir dann noch zum Teilzeitstudium:
Dieses wird ja immer nur für 2 Semester gewährt, wenn ich das richtig gelesen habe. Werden diese 2 Semester mir auch tatsächlich gewährt, wenn ich nur einen 6-monatigen Arbeitsvertrag mit mehr als 15h/Woche vorweisen kann?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Ftwx263,

Diese Frage muss ich erst klären. Sie erhalten Rückmeldung, wenn die Klärung erfolgt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Ftwx263,

Ich konnte Ihre Frage jetzt klären: Die zwei Semester werden Ihnen auch dann gewährt, wenn Ihr Arbeitsvertrag nur über 6 Monate läuft.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Ftwx263 »

Sehr geehrte Frau Schelling,

nun ist es bisher leider so, dass bisher das Budget nur für eine 4-monatige Anstellung freigeben ist, eine Verlängerung um zwei weitere Monate aber wahrscheinlich ist, da aufgrund von längerfristiger Krankheit und voraussichtlicher Elternzeit der Bedarf besteht. D.h. bis zum Stichtag der Teilzeitbeantragung am 1.4. kann ich wahrscheinlich erstmal nur einen 4monatigen Vollzeitvertrag vorweisen. Genügt dies ebenso um Teilzeit genehmigt zu bekommen oder muss ich Ihnen noch zusätzlich etwas nachweisen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
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Re: Urlaubssemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Ftwx263,

Auch das reicht aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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