Hallo Ftwx263,
Für ein Praktikum gelten andere Regeln als für eine Erwerbstätigkeit - dafür können Sie beurlaubt werden, sofern das Praktikum mindestens 3 Monate des betreffenden Semesters in Anspruch nimmt.
Mit der zweiten Frage müssen Sie sich an die Fakultät für Betriebswirtschaft wenden. Von Seiten des Campus-Center spricht nichts dagegen, für Ihr 6.Semester ein Teilzeitstudium zu gewähren, wenn Sie entsprechende Nachweise einer Erwerbstätigkeit vorlegen. Welche Auswirkungen dies aber auf die Fristen hat, innerhalb derer Sie die Masterarbeit anmelden müssen, wird durch die Prüfungsordnung und die Fachspezifischen Bestimmungen für Ihren Studiengang fest gelegt, daher beantwortet diese Frage die Fakultät. Kontaktdaten der Studienkoordination finden Sie hier:
https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling