Abbruch und Wiederaufnahme Jura

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charlotte97
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Bearbeitet Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von charlotte97 »

Ich möchte mein Studium in Jura abbrechen, um etwas anderes zu studieren. Sofern ich das neue Studium nicht mag, möchte ich jedoch eventuell wieder Jura aufgreifen. Ich bin im 6. Semester und habe voraussichtlich bis zum Abschluss alle Scheine aus Grund und Hauptstudium sowie meine Schlüsselqualifikation und meinen Fremdsprachennachweis. Ist es damit möglich, das Studium irgendwann wieder aufzugreifen? Was muss ich beachten?
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Charlotte,

wenn Sie Ihre Zwischenprüfung bestanden haben, können Sie sich später für das Hauptstudium bewerben. Sie finden Informationen zur Bewerbung für das Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
Wenn Sie bereits Leistungen aus dem Hauptstudium erworben haben, können diese dann nach der erfolgreichen Einschreibung in das Hauptstudium angerechnet werden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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charlotte97
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von charlotte97 »

Lieber Michael,

vielen Dank für die Antwort, jedoch ist dies nicht, was ich wissen wollte. Meine Frage war, ob ich nach einem abgebrochenen Studium jemals wieder anfangen kann, wenn mehrere Jahre zwischen dem Abbruch und dem Wiederaufgreifen liegen.

Ich bin an der Uni Hamburg eingeschrieben und werde Ende dieses Semesters mit dem Hauptstudium fertig sein. Ich habe dann auch Schlüsselqualifikation und Fremdsprachennachweis. Mir würde demnach lediglich der Schwerpunkt fehlen.


Die Frage ist also, ob ich dann "Scheinfrei" wäre und ob ich somit auch nach mehreren Jahren wieder dort anfangen kann, wo ich aufgehört habe, also mit dem Schwerpunkt.


Vielen Dank,

Charlotte
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Charlotte,

das hatte ich auch so verstanden, habe mich aber vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.
Wenn Sie Ihr Studium der Rechtswissenschaft abbrechen, um einen anderen Studiengang zu studieren und die Möglichkeit in Betracht ziehen später (auch nach einigen Jahren) das Studium der Rechtwissenschaft wiederaufzunehmen und es beenden möchten, besteht nur eine Möglichkeit: eine Bewerbung für das Hauptstudium im Studiengang Rechtwissenschaft.

Es ist nicht möglich, dass Sie sich später einfach so wieder einschreiben und es dann so ist, als ob Sie keine Unterbrechung hätten.

Der Weg ist folgender: Sie bewerben sich für einen Studienplatz im Hauptstudium der Rechtwissenschaft. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie über eine abgeschlossene Zwischenprüfung verfügen (das nach Ihren Aussagen der Fall ist) und dass Sie über keine endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistungen im Studiengang Rechtwissenschaft verfügen (das nach Ihren Aussagen auch der Fall). Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie in das Hauptstudium der Rechtwissenschaft an der Uni Hamburg immatrikuliert sind, können Sie sich Ihre erbrachten Leistungen z.B. im Hauptstudium von der Fakultät der Rechtwissenschaften anerkennen lassen.

Wenn Sie sich erst nach mehreren Jahren für das Hauptstudium Rechtwissenschaft an der Uni Hamburg bewerben, kann sich in der Zwischenzeit zum Beispiel auch die Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtwissenschaften ändern, so dass einige Prüfungsleistungen (die Sie erbracht haben) wegfallen könnten und vielleicht neue Prüfungsleistungen hinzukommen. Von daher kommt es dann auf die Anerkennung Ihrer Leistungen an, ob Sie denselben Stand des Studiums zum Zeitpunkt Ihrer jetzigen Exmatrikulation haben.

Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt „scheinfrei“ sind, muss dies nicht notwendig bei der Wiederaufnahme des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt sein.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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charlotte97
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von charlotte97 »

Lieber Michael,

vielen lieben Dank, jetzt habe ich es endlich verstanden. Bitte entschuldigen Sie mein Unverständnis. Das beruhigt mich nun doch erstmal. Eine letzte Frage hätte ich dennoch: Ab wann wäre ich denn scheinfrei? Zählen dazu auch die Schwerpunktsleistungen? Oder sind diese für die Scheinfreiheit nicht erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen

Charlotte
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Charlotte,

Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten - dazu müssen Sie die Fakultät für Rechtswissenschaft fragen. Für die Bewerbung in das Hauptstudium ist die Antwort auf die Frage aber nicht relevant, da dafür nur wichtig ist, dass Sie die Zwischenprüfung abgeschlossen haben. Auch für die Frage danach, ob Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie sich wieder einschreiben, weitere Leistungen erbringen müssen, ist die Antwort nicht relevant, da Sie diese Leistungen ja nur dann erbringen müssten, wenn sich die Prüfungsordnung geändert haben sollte. Dann spielt es aber keine Rolle, ob Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation nach der alten Prüfungsordnung scheinfrei waren, da Sie dann nach der neuen Prüfungsordnung weiter studieren würden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Ajura123
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von Ajura123 »

Auch wenn der Beitrag schon älter ist, ähnelt mein Anliegen diesem.

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Charlotte damals.
Ich werde zum kommenden Semester ebenfalls das Jura Studium abbrechen und etwas neues beginnen. Jedoch fehlt mir noch eine Klausur zum bestehen der Zwischenprüfung ( ich werde den Nachholtermin noch wahrnehmen, haben aber natürlich keine Gewissheit, dass ich sie bestehen werde). Wäre es mir, sollte ich mich irgendwann doch wieder für das Jura Studium entscheiden noch möglich wieder einzusteigen oder muss ich hierfür auf jeden Fall die Zwischenprüfung bestanden haben?

Mit freundlichen Grüßen
Anna
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Anna,

Dafür müssen Sie die Zwischenprüfung in jedem Fall bestanden haben - ansonsten ist ein Wiedereinstieg nur mit besonderen Gründen (Krankheit, Kindererziehung etc.) zum Zeitpunkt der Exmatrikulation möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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AidaIdrizi
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von AidaIdrizi »

Ich habe oben gelesen, dass sie dort formuliert haben „ und dass Sie über keine endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistungen im Studiengang Rechtwissenschaft verfügen“. Ab wann verfügt man denn über eine ENDGÜLTIG nicht bestandene Prüfungsleistung im Jura Studium? Theoretisch kann man ja alles fast beliebig oft „nachschreiben“. Wenn man in einer Hausarbeit zum Beispiel 0 Punkte hat, weil man zwar angemeldet war, aber die nicht mitgeschrieben hat, ist es dann eine endgültig nicht bestandene Leistung? Ich könnte dieselbe Hausarbeit nämlich theoretisch im nächsten Semester wieder schreiben.
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Abbruch und Wiederaufnahme Jura

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo AidaIdrizi,

wenden Sie sich mit dieser Fragestellung bitte direkt an das Studienbüro Rechtswissenschaft, vielen Dank: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
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