Hallo sallolli,
Da zur Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine Immatrikulationsbescheinigung einzureichen ist, gehe ich davon aus, dass Sie zum Ablegen der Prüfung weiter immatrikuliert sein müssen. Erkundigen Sie sich hier aber bitte noch einmal beim Landesprüfungsamt für Heilberufe, da das Landesprüfungsamt für die Durchführung der Prüfung und damit auch für die einzuhaltenden Formalitäten zuständig ist. Kontaktdaten finden Sie hier:
http://www.hamburg.de/bgv/kontakt/.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling