Moin Moin liebe Studienberatung,
ich studiere BWL im 6. Semester und habe eine Frage bzgl. der PO und der Bachelorarbeit.
Meine letzte Prüfung (Bis auf die Bachelorarbeit) habe ich am 1.8.2019. In meiner PO steht:
"Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochen zu beantragen, wenn alle Module erfolgreich absolviert worden sind" §14 Abs. 2
Muss ich die Zulassung zur Bachelorarbeit innerhalb von vier Wochen nach Klausurtermin oder nach Eintragung der Klausurnote beantragen?
Zählen die vier Wochen auch in der vorlesungsfreien Zeit?
Besteht die Möglichkeit die Bachelorarbeit auch zu einem späteren Zeitpunkt als "vier Wochen" zu beantragen? (da ich in den Semesterferien keine Zeit habe)
Viele Grüße
GANDON