Bearbeitet Studium und Erwerbstätigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich für das kommende Semester für ein Bachelorstudium bewerben, in dem es natürlich auch eine Reihe von Seminaren mit Anwesenheitspflicht gibt.
Bis zum Sommersemester 2018 werde ich aber noch mit mehr als 15 Std pro Woche erwerbstätig sein.
Deshalb würde ich dann für das erste Semester Teilzeit beantragen.

Da man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht weiß wie das Vorlesungsverzeichnis konkret aussieht, kann ich noch nicht sagen, ob ich überhaupt in der Lage sein werde, terminlich gesehen, an den vorgegebenen Pflichtveranstaltungen teilzunehmen.
Wäre es denn schlimm bzw. gegen die Studienordnung, wenn ich mich zum Wintersemester 17/18 immatrikulieren würde und dann im ersten Semester nur die Lehrveranstaltungen besuche, die mir auch terminlich passen, auch wenn das nicht alle sind, die im Studienplan vorgegeben sind?

Dann noch eine Frage zum Teilzeitstudium?
Verliert man durch ein Teilzeitstudium auch Rechte? Darf man zum Beispiel im Teilzeitsemester nur die Hälfte der vorgegebenen Leistungspunkte erzielen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen :)
Re: Studium und Erwerbstätigkeit
Liebe(r) ponyhuetchen,

bevor ich auf Ihre Frage eingehe, können Sie mir bitte kurz mitteilen, für welchen Bachelorstudiengang Sie sich bewerben möchten?

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studium und Erwerbstätigkeit
Hallo,
ich würde mich gerne für Soziologie im HF und Iranistik im NF bewerben.
Vielen Dank und viele Grüße
Re: Studium und Erwerbstätigkeit
Liebe(r) ponyhuetchen,

ich hatte nach dem Studiengang gefragt, da es für einige Fachbereiche abweichende Regelungen gibt. Aber nun zu Ihrer Antwort:

Sie können problemlos einen Antrag auf Teilzeit stellen. Eine Begründung des Antrages ist, dass Sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten, was Sie nach Ihren Aussagen aber auf jeden Fall erfüllen. Die Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. Wenn Sie den Studienplatz erhalten haben, reichen Sie mit dem Immatrikulationsantrag einen formlosen Antrag auf Teilzeit beim Team Bewerbung und Zulassung mit ein. Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird eine Genehmigung für zwei aufeinanderfolgende Semester in Teilzeit erteilt. Falls Sie später eine Verlängerung benötigen, können Sie dann einen Onlineantrag im STiNE-Portal nutzen. Sie sollten dem Antrag eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber in einfacher unbeglaubigter Kopie beilegen.

Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Darüber hinaus verlieren Sie keine Rechte und es gibt auch keine Einschränkungen zu den erwerbbaren Leistungspunkten.

Für Teilzeitstudierende des Studiengangs Soziologie wird im Rahmen einer Studienfachberatung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss ein individueller Studienplan erstellt (https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... 14-fsb.pdf). Um eine Studienfachberatung müssen Sie sich selbst bemühen. Einen Kontakt finden Sie unter: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... logie.html. Zu beachten ist, dass viele Module/Veranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten werden. Dadurch kann sich daher die gesamte Studienzeit verlängern. Ich empfehle Ihnen, sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben und das Vorlesungsverzeichnis des Fachbereiches Soziologie bekannt ist, an einer Studienfachberatung teilzunehmen und dort individuell Ihr erstes Semester zu planen.

Zudem empfehle ich Ihnen die Orientierungseinheit (OE) des Fachbereiches zu beachten. Die Termine stehen zwar nicht fest, aber in der Regel findet die OE in der Woche vor dem Beginn der Vorlesezeit (16.10.) statt. Die Veranstaltungen der OE sind für einen guten Start ins Studium sehr hilfreich.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Studium und Erwerbstätigkeit
Hallo Guten Tag,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme aus dem Iran und habe mein Bachelorstudium im Fach" Zellulare und Molekulare Biologie-Genetik" erfolgreich abgeschlossen.
Ich habe ein B2-Goethe-Zertifikat und im Moment nehme ich in Deutschland am C1-Kurs teil.Am 14.Juni schreibe ich einen TestDaf test.

Ich habe eine Frage:

1.Kann ich mich mit B2 Zertifikat um Biologie M.Sc. bewerben und mein TestDaf Zeugnis bis zur Einschreibungszeit vorlegen? ( Weil ich das Ergebnis der Prüfung am 26.07 und nach dem Bewerbungsfrist bekomme)
Re: Studium und Erwerbstätigkeit
Hallo tina.maarefvand,

Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse müssen Sie noch nicht zur Bewerbung, sondern erst zur Einschreibung (ab Mitte August) einreichen. Wenn Sie das Ergebnis des TestDaF am 26.07. erhalten, ist das also vollkommen ausreichend.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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