Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Juni 2018 mein Abitur gemacht und werde ab dem August 2019 meine Ausbildung beginnen. Nach der Ausbildung möchte ich sehr wahrscheinlich noch auf Lehramt studieren.
Wie wird mir meine Wartezeit für mein Wunschstudium angerechnet? Muss ich irgendwas dafür tun z.B. mich einschreiben oder läuft das von selbst?
Beste Grüße,
Jelena