Liebe Selina Leitz,
zunächst würde ich Ihnen empfehlen, sich die detaillierten Informationen zum Thema
Numerus Clausus auf unserer Webseite durchzulesen:
www.uni-hamburg.de/nc.
Dies ist hilfreich, um die Funktionsweise der NC-Werte (beispielsweise die Unterscheidung von Leistungs- und Wartezeitrangliste) richtig zu verstehen.
Des Weiteren möchte ich auch darauf hinweisen, dass die NC-Werte des Vorjahres immer nur eine grobe Orientierung sein können. Die tatsächlichen NC-Werte in einem Zulassungsverfahren werden durch die Bewerber*innen bzw. durch deren Noten in dem jeweiligen Zulassungsverfahren bestimmt.
Was alternative Wege zu einem Studienplatz angeht, falls die Noten nicht ausreichend sein sollten, so gibt es nicht allzu viele Optionen.
Es gibt einige Zulassungsquoten für bestimmte Gruppen von Bewerber*innen, in denen eventuell eine höhere Chance auf Zulassung besteht.
Sie müssten prüfen, ob Sie in eine der folgenden Gruppen fallen, für die es eine gesonderte Quote gibt:
ausländische Studienbewerber*innen,
Fälle außergewöhnlicher Härte,
Spitzensportler*innen,
beruflich qualifizierte Bewerber*innen.
Liebe Grüße
Thomas Walter