Liebe Emma,
Sind Sie bereits an einer deutschen Privathochschule oder einer Hochschule im Ausland eingeschrieben und möchten das zweite Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, ist bei der Universität Hamburg ebenfalls kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10914673)
Zeitgleiche Immatrikulationen an Hochschule im Ausland sind also nach unseren Regelungen nicht relevant. Folglich müssen Sie sich, zumindest was die Regelungen an der Universität Hamburg betrifft, nicht exmatrikulieren, wenn Sie sich an einer Hochschule im Ausland immatrikulieren wollen, da die zeitgleiche Immatrikulation an Hochschulen im Ausland ohne weitere Anträge oder Meldung an uns möglich ist.
Eine Exmatrikulation ist an der Universität Hamburg, auch wenn sie in diesem Fall formal nicht erforderlich ist, im laufenden Semester tagesaktuell möglich. Bitte lesen Sie sich unsere Webseite zum Thema
Exmatrikulation durch:
www.uni-hamburg.de/exmatrikulation.
Die einfachste Option, falls Sie im "Februar eventuell ein anderes Studium in den Niederlanden" beginnen, wäre, sich einfach nicht für das Folgesemester an der Universität Hamburg zurückzumelden, da diese zur Exmatrikulation zum Semesterende führt.
Liebe Grüße
Thomas Walter