Teilzeitstudium: Gründe, Bedingungen, Voraussetzungen

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Livi Beko
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Registriert: Di 21. Jun 2022, 14:00

Bearbeitet Teilzeitstudium: Gründe, Bedingungen, Voraussetzungen

Beitrag von Livi Beko »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich trage mich mit dem Gedanken noch einmal ein Studium aufzunehmen. Ich habe nach meinem Abitur bereits ein Studium begonnen, dieses jedoch nicht beendet und anstatt dessen eine Berufsausbildung abgeschlossen. Nach weiteren Zwischenstationen (Fortbildung, Umschulung) habe ich nun erfahren, dass ein (weiteres) Studium doch noch einmal möglich ist, allerdings ausschließlich in Teilzeit (aufgrund meiner aktuellen Lebenssituation).

Auf Ihrer Informationsseite zum Teilzeitstudium schreiben Sie folgendes:
Da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung.
Es ist in meinem Fall jedoch wichtig, dass das Studium offiziell und formal als Teilzeitstudium absolviert wird. Da ich mich jedoch für keinen der genannten Studiengänge interessiere, sondern meine Interessen eher im geisteswissenschaftlichen Bereich liegen, schließt dies ein Teilzeitstudium an Ihrer Universität aus?

Zusätzlich geben Sie als mögliche Gründe für ein Teilzeitstudium folgende Optionen an:
Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden (Nachweis: z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)

notwendige Betreuung oder Pflege eines Kindes (unter 18 Jahren) oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen (Nachweis: z.B. Geburtsurkunde)

Behinderung oder chronische Erkrankung, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist (Nachweis: z.B. Ärztliches Gutachten)
Welche chronischen Erkrankungen fallen unter Punkt 4? Und falls keiner dieser Gründe zutreffend ist, gibt es weitere Bedingungen, unter denen die Aufnahme eines Teilzeitstudiums möglich ist?

Zusätzlich geben Sie folgendes an:
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Studiengängen für das Abschlussmodul mit Abschlussarbeit eine Vollzeitimmatrikulation vorausgesetzt und ein Teilzeitstudium ausgeschlossen ist.
Dies ist aufgrund meiner aktuellen Lebenssituation leider nicht möglich. Würde dies folglich die Möglichkeit eines Studiums an Ihrer Universität ausschließen?

Mit freundlichen Grüßen
Livi B. K.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Teilzeitstudium: Gründe, Bedingungen, Voraussetzungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Livi B.K.,

Ein Teilzeitstudium ist, wenn Sie dies aus außeruniversitären Gründen benötigen, natürlich auch in den nicht explizit auf der Seite genannten Studiengängen möglich. Davon sind nur wenige Studiengänge ausgeschlossen, keiner davon gehört in den geisteswissenschaftlichen Bereich.

In Bezug auf die chronischen Erkrankungen gibt es keinen festen Kanon, dies wird im Einzelfall anhand der mit dem Antrag auf Teilzeitstudium eingereichten Nachweise über die Erkrankung beurteilt, daher kann ich Ihnen diese Frage leider nicht allgemein beantworten. Auf der Seite sind nur die "Standard-Gründe" für ein Teilzeitstudium genannt, die rechtliche Regelung für die Gründe ist offen:
"Ein wichtiger Grund für ein Teilzeitstudium liegt in der Regel vor
1. bei einer Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden;
2. bei der notwendigen Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4;
3. bei Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf) Auch vergleichbar schwerwiegende Gründe werden also akzeptiert, ob ein anderer Grund vergleichbar ist, wird aber wiederum in einer Einzelfallentscheidung festgestellt.

Ob in Ihrem Fall ein Teilzeitstudium bewilligt werden würde, kann ich Ihnen also nicht definitiv beantworten - Sie haben in Bezug darauf nur die Möglichkeit, sich zu bewerben und nach der Zulassung einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen und zu schauen, ob dieser bewilligt wird. In der Regel behandelt die Uni Hamburg Anträge auf Teilzeitstudium aber sehr kulant.

Zum letzten Punkt: Für das Semester der Abschlussarbeit ist in der Tat in vielen Studiengängen ein Teilzeitstudium unabhängig von der Situation der Studierenden qua Prüfungsordnung ausgeschlossen. Wenn das also ein Problem für Sie darstellt, könnte ein Studium an der Uni Hamburg problematisch sein. Wenn Sie mir schreiben, welcher Studiengang Sie interessiert, kann ich Ihnen dazu nochmal genauer schreiben, ob das in diesem Studiengang so fest gelegt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Livi Beko
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Re: Teilzeitstudium: Gründe, Bedingungen, Voraussetzungen

Beitrag von Livi Beko »

Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Ich habe mich selbst noch einmal bei einer entsprechenden Stelle informiert und wurde dort darauf hingewiesen, dass es vor allem wichtig ist, ob der jeweilige Studiengang grundsätzlich, aber vor allem in Teilzeit BAföG-förderungsfähig ist. So er das ist, käme er für mich leider nicht in Frage, da in dem Fall der Anspruch auf Leistungen nach ALGII erlischt.

Konkret interessiere ich mich vor allem für den B.A. Ostasien / Schwerpunkt Koreanistik, des Weiteren für Anglistik/Amerikanistik, Gebärdensprachen, Gebärdensprachdolmetschen und Medienwissenschaft.

Was das Semester der Abschlussarbeit betrifft gilt oben genanntes. Ausschlaggebend scheint grundsätzlich die BAföG-Förderungsfähigkeit des jeweiligen Studiengangs zu sein.

Beste Grüße
Livi B.K.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Teilzeitstudium: Gründe, Bedingungen, Voraussetzungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Livi B.K.,

Falls Ihre Frage an mich nun ist, ob die genannten Studiengänge BAföG-förderungsfähig (in Teilzeit) sind, kann ich diese leider nicht vollständig beantworten. Grundsätzlich sollten alle Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg BAföG-förderungsfähig sein, da es sich um reguläre Universitätsstudiengänge handelt. Die genauen Kriterien für die Förderungsfähigkeit legt aber das BAföG-Amt fest, daher sollten sie sich eher dort noch einmla erkundigen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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