Hallo
Für die Einfangsprüfung (studieren ohne Abitur) muss man ja 3 Jahre nach der Ausbildung gearbeitet haben.
Nun steht ja immer das Zeiten der Kindererziehung angerechnet werden können, bezieht sich das nur auf die „offizielle Elternzeit“ oder ist es auch möglich nach 3 Jahren Berufserfahrung in Teilzeit an der Prüfung teilzunehmen, eben weil ich alleinerziehende Mutter von 2 Kindern bin und deswegen nur Teilzeit arbeiten konnte?