Der Nachweis der Staatsangehörigkeit für EU-Bürger dient dem Nachweis dessen, dass Sie sich in der richtigen Quote beworben haben, d.h. für die Bewerbung den Deutschen gleichgestellt sind. Wenn Sie eine deutsche HZB haben, sind Sie damit automatisch den Deutschen gleichgestellt und müssen Ihre Staatsangehörigkeit nicht gesondert nachweisen, der Nachweis der HZB reicht dann aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg