Hallo So_Bra,
Die
Zulassungssatzung der Uni Hamburg schreibt vor, dass Sie in Ihrem Studium am Lehrbetrieb teilnehmen müssen. Im ersten Semester ist laut
Immatrikulationsordnung keine Beurlaubung möglich, daher könnte es problematisch sein, wenn Sie im ersten Semester Ihr Studium nicht aufnehmen können. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro in Verbindung, um zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben, die Aufnahme des Studiums mit Ihrem Praktikum zu vereinbaren. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html In jedem Fall sollten Sie aber Ihren Studienplatz so schnell wie möglich annehmen, da Sie im Nachrückverfahren nur eine Annahmefrist von 7 Tagen haben. Sollte sich herausstellen, dass es keine Möglichkeit für Sie gibt, Ihr Studium aufzunehmen, können Sie später auf den Studienplatz verzichten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling