Guten Tag,
nach meinem BA-Studium (Gesundheitswissenschaften und Deutsch, LaB) und vor meinem MA-Studium möchte ich eine Praxis-Pause einlegen. Ich habe mich daher, nach Abschluss des 6. BA-Semesters, nicht für den Master beworben.
Meine BA-Arbeit schreibe ich vom 11.07.19 bis zum 11.11.19. Nun habe ich gehört, dass ich die BA-Arbeit nicht abgeben kann, wenn ich nicht immatrikuliert bin. Was heißt das konkret? Die Bewerbungsfrist für den MA ist ja bereits abgelaufen und ich möchte ja erstmal auch nicht weiter im MA studieren...
Also sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Die BA-Arbeit bereits am 30.09. abgeben oder
2. Einfach den Semesterbeitrag überweisen und dann bin ich weiter immatrikuliert, quasi im 7. BA-Semester. Deshalb kann ich dann die BA-Arbeit ganz normal am 11.11.19 abgeben.
Sehe ich das so richtig? Muss ich irgendwas bedenken, wenn ich quasi "passiv" studiere? Muss ich mindestens einen Kurs/Vorlesung oder ähnliches besuchen?
Gibt es Erfahrungswerte bzgl. Krankenkasse, Kindergeld, BaföG o.ä.?
Ich wäre über Antworten extrem dankbar!
Herzlichst,
stevie