7. Bachelorsemester - wie möglich?

Antworten
stevie
Beiträge: 5
Registriert: Mi 11. Sep 2019, 16:44

Bearbeitet 7. Bachelorsemester - wie möglich?

Beitrag von stevie »

Guten Tag,


nach meinem BA-Studium (Gesundheitswissenschaften und Deutsch, LaB) und vor meinem MA-Studium möchte ich eine Praxis-Pause einlegen. Ich habe mich daher, nach Abschluss des 6. BA-Semesters, nicht für den Master beworben.
Meine BA-Arbeit schreibe ich vom 11.07.19 bis zum 11.11.19. Nun habe ich gehört, dass ich die BA-Arbeit nicht abgeben kann, wenn ich nicht immatrikuliert bin. Was heißt das konkret? Die Bewerbungsfrist für den MA ist ja bereits abgelaufen und ich möchte ja erstmal auch nicht weiter im MA studieren...
Also sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Die BA-Arbeit bereits am 30.09. abgeben oder
2. Einfach den Semesterbeitrag überweisen und dann bin ich weiter immatrikuliert, quasi im 7. BA-Semester. Deshalb kann ich dann die BA-Arbeit ganz normal am 11.11.19 abgeben.

Sehe ich das so richtig? Muss ich irgendwas bedenken, wenn ich quasi "passiv" studiere? Muss ich mindestens einen Kurs/Vorlesung oder ähnliches besuchen?
Gibt es Erfahrungswerte bzgl. Krankenkasse, Kindergeld, BaföG o.ä.?

Ich wäre über Antworten extrem dankbar!


Herzlichst,
stevie
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: 7. Bachelorsemester - wie möglich?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo stevie,

Die zweite Option ist die richtige. Denn auch wenn Sie am 30.09. abgeben würden, besteht ja die Möglichkeit, dass Sie die Bachelorprüfung nicht bestehen und für eine Wiederholung müssten Sie weiter eingeschrieben sein. Wenn bis auf das Abschlussmodul keine Leistungen mehr offen sind, müssen Sie keine weiteren Veranstaltungen besuchen, sondern können einfach zur Fertigstellung der Arbeit weiter immatrikuliert sein.

Bezüglich Krankenversicherung und Kindergeld ist zunächst nichts weiter zu beachten, sofern es sich um Ihr erstes Studium handelt und Sie die Altersgrenzen nicht überschreiten - auch für ein 7. Semester bleiben Sie in der Hinsicht reguläre*r Studierende*r. Ob Sie für ein 7. Semester noch BAföG beziehen können und inwiefern sich das auf einen späteren BAföG-Anspruch für den Master auswirken würde, sollten Sie beim Studierendenwerk in Erfahrung bringen: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... /finanzen/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
stevie
Beiträge: 5
Registriert: Mi 11. Sep 2019, 16:44

Re: 7. Bachelorsemester - wie möglich?

Beitrag von stevie »

Vielen lieben Dank, das hat sehr geholfen! :-)
Antworten