Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Antworten
annischolz
Beiträge: 6
Registriert: Mi 7. Aug 2019, 19:14

Bearbeitet Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Beitrag von annischolz »

Hallo,
mir wurde eine Email geschickt, dass ich die Befreiung von der gesetzlichen Krankenveruscherungspflicht nachreichen soll.
Da habe ich 2 Fragen: 1. Reicht der Antrag auf Befreiung oder muss ich die Bescheinigung nachreichen?
und 2.
mir wurde gesagt wenn ich dies innerhalb der nächsten 2 Wochen nicht einreiche werde ich nicht immatrikuliert. In ihrem Campus Center steht allerdings, dass meine Immatrikulation nicht durch nachreichen der Unterlagen gefährdet ist. Was ist jetzt richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo annischolz,

Den Antrag auf Befreiung müssen Sie nicht einreichen, damit können wir nichts anfangen. Sie können die Bescheinigung nachreichen. Die E-Mail, die Sie erhalten haben, ist bezüglich der 2 Wochen ein wenig missverständlich formuliert: Es ist nicht gemeint, dass Sie gar nicht mehr immatrikuliert werden, wenn Sie die Bescheinigung nicht innerhalb von zwei Wochen einreichen. Was gemeint ist, ist, dass Sie, wenn Sie die Frist nicht einhalten, ggf. nicht rechtzeitig immatrikuliert werden, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen zu erhalten. Daher besteht hier kein Widerspruch zu der Information, dass Ihre Immatrikulation durch die Nachreichung nicht gefährdet ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
annischolz
Beiträge: 6
Registriert: Mi 7. Aug 2019, 19:14

Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Beitrag von annischolz »

Vielen Dank für ihre Hilfe!
Bedeutet das also, wenn ich die Bescheinigung 1-2 Tage später als diese 2 Wochen einreiche, ist meine Immatrikulation nicht gefährdet?
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo annischolz,

Das ist richtig. Auch wenn Sie die Bescheinigung erst viel später einreichen, ist Ihre Immatrikulation nicht gefährdet. Sie laufen dann nur Gefahr, nicht rechtzeitig endgültige Semesterunterlagen zu erhalten und damit eine Weile kein Semesterticket zu haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
annischolz
Beiträge: 6
Registriert: Mi 7. Aug 2019, 19:14

Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Beitrag von annischolz »

Die endgültigen Semesterunterlagen und das Semsterticket bekomme ich dann aber, wenn ich die Bescheinigung nachreiche?
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo annischolz,

Genauso ist es.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten