Ich habe eine E-Mail erhalten, dass ich innerhalb von zwei Wochen meine Eximatrikulationsbescheinigung einreichen muss. Kann diese auch etwas später eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus!
Sie können die Bescheinigung nachreichen. Die E-Mail, die Sie erhalten haben, ist bezüglich der 2 Wochen ein wenig missverständlich formuliert: Es ist nicht gemeint, dass Sie gar nicht mehr immatrikuliert werden, wenn Sie die Bescheinigung nicht innerhalb von zwei Wochen einreichen. Was gemeint ist, ist, dass Sie, wenn Sie die Frist nicht einhalten, ggf. nicht rechtzeitig immatrikuliert werden, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen zu erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg