Exmatrikulation

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Margarethe30
Beiträge: 1
Registriert: Fr 13. Sep 2019, 16:29

Bearbeitet Exmatrikulation

Beitrag von Margarethe30 »

Hallo,

ich habe letztes Semester an der Uni Hamburg Physik studiert, da mir der Studiengang aber nicht gefallen hat, habe ich mich per STine bis zum 1.10.19 exmatrikuliert.
Nun habe ich einen Studienplatz ab Oktober für einen anderen Studiengang an der Uni Hamburg bekommen und die Immatrikulationsunterlagen diese Woche verschickt- ich habe verstanden, dass ich keine Exmatrikulationsbescheinigung bei legen muss, da es sich um dieselbe Uni handelt.

Ich frage mich jetzt aber, ob es richtig war mich aus dem alten Studiengang zu exmatrikulieren, da ich von anderen Studierenden gehört habe, dass man sich nicht exmatrikulieren muss, sondern lediglich in den anderen Studiengang umgetragen wird( und somit seine alte Matrikelnummer behält).
Habe ich das nun Falsch gemacht, dass ich mich exmatrikuliert habe, um mich in dem neuen Studiengang zu immatrikulieren? Bekomme ich jetzt neue STine Zugangsdaten und eine neue Matrikelnummer?
Ich bin besorgt, dass das die Exmatrikulation meine erneute Immatrikulation gefährdet.

Dem geht eine zweite Frage zum Semester Beitrag nach:
Ich habe gehört, dass Studierende die den Studiengang gewechselt haben, den Semesterbeitrag schon bezahlt haben, da sie eben meinten, dass sie ihre Matrikelnummer behalten haben.
Gilt das auch für mich, oder muss ich aufgrund der Exmatrikulation warten, bis ich einen neue Matrikelnummer bekommen habe?
Ich hoffe, Sie können mein Problem verstehen!
Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Margarethe,

Es ist richtig, dass Sie sich nicht exmatrikulieren müssen, wenn Sie nur innerhalb der Uni Hamburg den Studiengang wechseln und sich daher neu für einen anderen Studiengang bewerben. Eine Exmatrikulationsbescheinigung ist daher nicht erforderlich.
Es macht aber auch nichts, wenn Sie sich vorher exmatrikulieren - das Prozedere des Wechsels bleibt das gleiche. Sie behalten dennoch Ihre vorherige Matrikelnummer und Ihre STiNE-Kennung. Den Beitrag können Sie also jetzt schon bezahlen. Sie erhalten bei einem Wechsel keine vorläufigen Semesterunterlagen, wenn Sie im SoSe 19 noch immatrikuliert waren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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