Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.

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tabeaheinze@gmail.com
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Registriert: Fr 12. Apr 2019, 11:51

Bearbeitet Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.

Beitrag von tabeaheinze@gmail.com »

Hallo,

in der Einführungsveranstaltung zum BWL-Master am vergangenen Freitag wurden wir auf den Antrag auf ein Teilzeitstudium hingewiesen. Gerne würde ich diesen Antrag stellen, habe aber gesehen, dass ab dem 1.10. eine Bearbeitungsgebühr von 30€ anfallen. Muss diese auch im ersten Semester entrichtet werden, da wir erst in der Info-Veranstaltung informiert wurden ?

Vielen Dank im Voraus.

Tabea Heinze
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Campus-Center - Oksana Maryskevych
Beiträge: 256
Registriert: Mo 14. Okt 2019, 12:01

Re: Teilzeitstudiumantrag nach 1.10.

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Hallo Tabea,

diese Information gilt nicht für Studierende, die sich zum Wintersemester 2019/20 neu einschreiben. Als Erstsemester-Studierende müssen Sie bei der Beantragung des Teilzeitstudiums keine Verspätungsgebühr bezahlen.

Mit besten Grüßen,
Oksana Maryskevych
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