Anrechnung bereits geprüfter Themen

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Tim93
Beiträge: 1
Registriert: So 3. Nov 2019, 16:04

Bearbeitet Anrechnung bereits geprüfter Themen

Beitrag von Tim93 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Voraussichtlich werde ich Im Mai meine letzten Prüfungen zum "Geprüften Industriemeister Fachrichtung Lebensmittel IHK" abschließen.
Im Zuge dessen wurde ich auch in anderen Themenbereichen wie z.B. Rechtswesen / Informations / Kommunikationstechniken und der Betriebswirtschaft geprüft.
Meine Frage an Sie wäre, ob mir von den Bereichen in denen ich bereits geprüft wurde bestimmte Themen in einem Betriebswirtschafts oder
Wirtschaftsingenieurwesens Studium angerechnet werden kann.

Vielen Dank für Ihre Bearbeitung


Sollte es Probleme mit der Datei geben ist hier der Link der Sie zu der Verordnung führt.

https://www.bmbf.de/upload_filestore/up ... mittel.pdf
Dateianhänge
Industriemeister_Fachrichtung_Lebensmittel Verordnung.pdf
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Industriemeister_Fachrichtung_Lebensmittel Verordnung.pdf
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Anrechnung bereits geprüfter Themen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Tim,

Das ist zwar nicht direkt Ihre Frage, dies aber vorweg, falls es Ihnen nicht bekannt ist: Ihr Industriemeister stellt eine Hochschulzugangsberechtigung dar, Sie können sich mit der Note des Abschlusses also für ein Studium an der Uni Hamburg bewerben, falls Sie kein Abitur haben oder die Note des Meisters besser ist als die Ihres Abiturs: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html

Die Frage der Anrechnung können wir Ihnen nicht konkret beantworten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg direkt von den Fachbereichen vorgenommen werden. Beruflich erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen zu lassen und das Studium zu verkürzen, ist in bestimmten Fällen möglich. Fachlich einschlägige Fortbildungen und im Beruf erworbene Kompetenzen sind im Einzelfall auf das Studium anrechenbar. Mit der Frage nach Anrechnungsmöglichkeiten in Bezug auf konkrete Leistungen müssen Sie sich für beide Studiengänge an das Studienbüro BWL wenden: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... teams.html Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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