Auswahl- / Bewerbungsverfahren

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JudyPii
Beiträge: 2
Registriert: Di 13. Okt 2015, 14:15

Bearbeitet Auswahl- / Bewerbungsverfahren

Beitrag von JudyPii »

Schönen guten Tag,

ich habe eine Frage zu dem Bewerbungsverfahren bzw. zum NC und den Wartesemestern.
Ich habe einen Abidurchschnitt von 3,0 und nächstes Jahr meine 3-jährige Ausbildung abgeschlossen. Das bedeutet ich habe 6 Wartesemester!?
Interesse habe ich an einem Lehramtsstudium für die Grundschule. Gibt es da irgendeine Chance auf eine Zusage für das nächste Jahr oder wird das so leider gar nichts?

Und wer rückt dann nach, wenn jemand abspringt und wonach wird da prozentual genau geschaut?

Mit freundlichen Grüßen,

Judy
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Auswahl- / Bewerbungsverfahren

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Judy,

Da die Auswahl der Bewerber/innen für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg ausschließlich nach den Kriterien „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (i.d.R. des Abiturs) und „Wartezeit“ erfolgt, stehen Ihre Chancen für eine Zulassung zum nächsten Wintersemester eher nicht gut, da die NC-Werte für Erziehungswissenschaft im Rahmen des Studiengangs "Lehramt der Primar- und Sekundarstufe 1" in den vergangenen Jahren immer zwischen 2,0 und 2,1 lagen, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf An Wartezeit war regelmäßig eine Zeit von 10 Wartesemestern für eine Zulassung in Erziehungswissenschaft erforderlich. Um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, müssen Sie sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählten Unterrichtsfächer zugelassen werden.
Da die Werte der letzten Jahre allerdings immer nur eine Tendenz abbilden können und sich die Werte in jedem Jahr neu im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, würde ich Ihnen empfehlen, es dennoch mit einer Bewerbung zu versuchen, aber sich in jedem Fall parallel auch an anderen Universitäten zu bewerben, an denen die NC-Werte teilweise erheblich niedriger ausfallen als an der Universität Hamburg.

Das Nachrückverfahren erfolgt nach sowohl bei der Durchschnittsnote als auch bei der Wartezeit nach einer Rangliste, d.h. wenn zugelassene Bewerber/innen ihre Plätze nicht annehmen, rücken jeweils diejenigen mit den nachfolgenden schlechteren Durchschnittsnoten bzw. Wartezeitwerten nach. Die beiden Listen sind getrennte Listen, d.h. Noten und Wartezeit werden nicht miteinander verrechnet, sondern auf beiden Listen wird nachgerückt und Bewerber/innen, die über eine der Listen zugelassen wurden, werden auf der anderen gestrichen. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens der Vergabe von Studienplätzen nach Note und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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