Liebe(r) A.v.A.,
Sie werden erst nach der Ausgabe des Abschlusszeugnisses automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Wenn Ihre mündliche Prüfung erst am 31. März stattfindet, werden Sie also erst zum Ende des Sommersemesters automatisch exmatrikuliert:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.
Wenn Sie aber nur auf die Ausgabe des Abschlusszeugnisses warten, aber sonst keine Prüfungsleistungen mehr offen sind, können Sie sich auch selbst vorab exmatrikulieren. Den Exmatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge. Wählen Sie in dem Fall im Exmatrikulationsantrag den Grund: „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“. Sie sollten aber vorsichtshalber in Ihrem Fachbereich nachfragen, ob es bei der Vorgehensweise evtl. zu organisatorischen Schwierigkeiten kommen kann, wenn Sie zum Beispiel doch noch einen weiteren Prüfungsversuch benötigen, Sie aber schon exmatrikuliert sind.
Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation können zumindest die Kosten des Semestertickets anteilig zurückerstattet werden:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch