Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich studiere seid Oktober 2019 an der Uni Hamburg IAS. Zur erfolgreichen einschreibung muss ich noch eine Amtlich beglaubigte Kopie des Bacherlorzeugnisses und meine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Aufgrund der momentanen Situation bekomme ich kein amtlich beglaubigte Kopie des Bechelorzeugnisses. Reicht es wenn ich vorläufig eine Kopie des Bechelorzeugnisses einreiche und die amtliche Beglaubigung dann nachreiche?
Beste Grüße,
Yannic