Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes

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Campus-Center - Birte Schelling
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Bearbeitet Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Im Rahmen der Bewerbung an der Uni Hamburg gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes zu stellen. Diesen Antrag erfolgreich zu stellen, ist ausschließlich für Personen möglich, die sich unmittelbar vor oder während eines Dienstes bzw. der Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren erfolgreich für ein Studium an der Uni Hamburg beworben haben und den Studienplatz aufgrund der Dienstverpflichtung bzw. der Betreuung nicht annehmen konnten.
Ein Antrag auf bevorzugte Zulassung ist auch dann möglich, wenn vor oder während des Dienstes bzw. der Betreuung/Pflege für den gewünschten Studiengang keine Zulassungszahlen festgesetzt waren, d.h. dieser Studiengang zulassungsfrei war.

Daraus, einen Dienst absolviert zu haben, ergeben sich daher bei einer Bewerbung an der Uni Hamburg keine Vorteile, sofern nicht in einem vorhergehenden Verfahren bereits eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erteilt wurde. Angaben zu Diensten sind daher im Rahmen der Online-Bewerbung nur für den Sonderantrag auf bevorzugte Zulassung und nicht generell erforderlich.

Abweichende Regelungen gelten für das Auswahlverfahren von hochschulstart.de für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Informationen dazu, inwiefern eine Dienstleistung in diesem Auswahlverfahren eine Rolle spielen kann, sind in dem folgenden Merkblatt zu finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
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