Lieber Herr Fischer,
Ihre Wartezeit können Sie selbst berechnen. Wartesemester sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
• einer deutschen staatlichen Hochschule,
• einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
Der Studiengang Rechtswissenschaft ist ein sogenannter DoSV-Studiengang. Das bedeutet, dass Sie sich zwar an der Uni Hamburg bewerben, aber die Auswahl extern über hochschulstart.de erfolgt. Daher benötigen Sie einen Account bei hochschulstart.de und einen Bewerbungsaccount in dem Online-Portal der Universität Hamburg (STiNE:
https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
Informieren Sie sich bitte gründlich zum DoSV-Verfahren auf unserer Webseite unter:
https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Die Bewerbungsdaten vergangener Verfahren werden bei uns u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Sollten Sie nicht mehr auf Ihren „alten“ Bewerbungsaccount bei uns zugreifen können, legen Sie sich bitte einen neuen Bewerbungsaccount an.
Sollten Sie bereits einen Account bei hochschulstart.de haben, dann nutzen Sie bitte unbedingt den alten Account. Falls Sie Probleme beim Einloggen in Ihren alten Account bei hochschulstart.de haben, wenden Sie sich bitte direkt an deren Support:
https://www.hochschulstart.de/startseit ... bersupport.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch