Stand der Wartesemester nicht einsehbar

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freami33
Beiträge: 2
Registriert: Do 4. Jun 2020, 13:31

Bearbeitet Stand der Wartesemester nicht einsehbar

Beitrag von freami33 »

Hallo,

Ich habe mich Anfang Juli 2018 für das Fach Jura beworben und ich weiß, dass ich einige Wartesemester abgezeigt bekommen habe. Nun wollte ich heute einmal prüfen, wie der Stand ist, jedoch kann ich mich auf hochschulstart gar nicht mehr einloggen. Alle Passwörter und Benutzernamen die mir jemals von der Uni Hamburg gesendet wurden funktionieren nicht mehr.

Wie kann ich meinen Status abfragen? Ich weiß, dass ich auf Ihren Listen stehe, jedoch wüsste ich nicht, wie ich den Stand abfrage.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Henrik Fischer
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Stand der Wartesemester nicht einsehbar

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber Herr Fischer,

Ihre Wartezeit können Sie selbst berechnen. Wartesemester sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
• einer deutschen staatlichen Hochschule,
• einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.

Der Studiengang Rechtswissenschaft ist ein sogenannter DoSV-Studiengang. Das bedeutet, dass Sie sich zwar an der Uni Hamburg bewerben, aber die Auswahl extern über hochschulstart.de erfolgt. Daher benötigen Sie einen Account bei hochschulstart.de und einen Bewerbungsaccount in dem Online-Portal der Universität Hamburg (STiNE: https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).

Informieren Sie sich bitte gründlich zum DoSV-Verfahren auf unserer Webseite unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv.

Die Bewerbungsdaten vergangener Verfahren werden bei uns u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Sollten Sie nicht mehr auf Ihren „alten“ Bewerbungsaccount bei uns zugreifen können, legen Sie sich bitte einen neuen Bewerbungsaccount an.

Sollten Sie bereits einen Account bei hochschulstart.de haben, dann nutzen Sie bitte unbedingt den alten Account. Falls Sie Probleme beim Einloggen in Ihren alten Account bei hochschulstart.de haben, wenden Sie sich bitte direkt an deren Support: https://www.hochschulstart.de/startseit ... bersupport.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
freami33
Beiträge: 2
Registriert: Do 4. Jun 2020, 13:31

Re: Stand der Wartesemester nicht einsehbar

Beitrag von freami33 »

Hallo,

das bedeutet also, ich soll mich einmal vollständig neu bewerben, richtig?

Wenn ja, starten dann die Wartesemester wieder erneut? Woher weiß die Uni Hamburg denn, dass ich mich bereits einmal beworben habe wenn alles nach einer Zeit gelöscht wird?
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Stand der Wartesemester nicht einsehbar

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber Herr Fischer,

ja, Sie müssen sich erneut bewerben. Daher informieren Sie sich bitte ausführlich über das DoSV unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv.

Aus Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie die Berechnung der Wartezeit noch nicht verstanden haben. Eine Bewerbung hat keinen Einfluss auf ihre Wartezeit, sondern nur Zeiten in den Sie möglicherweise an einer staatlichen Hochschule oder einer staatlich anerkannten privaten Hochschule studiert haben. Wartezeit sammeln Sie automatisch ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) bis zur Bewerbung.

Wenn jemand z.B. sein Abitur im Juli 2016 erlangt hat und sich für das kommende Wintersemester 20/21 bewirbt, wird die Wartezeit für folgende Semester berechnet:

Wintersemester 16/17
Sommersemester 17
Wintersemester 17/18
Sommersemester 18
Wintersemester 18/19
Sommersemester 19
Wintersemester 19/20
Sommersemester 20

Somit hätte dieser jemand 8 Wartesemester gesammelt. Sollte dieser jemand in der Zeit studiert haben, wird diese Zeit abgezogen. Hat dieser jemand 1 Jahr zwischenzeitlich studiert, hätte dieser jemand nur 6 Wartesemester.

Sie können also selbst ausrechnen, über wie viele Wartesemester verfügen. Die Wartezeit ergibt sich aus Ihren Angaben in der Onlinebewerbung und wird automatisch berechnet und in der Auswahl ggfs. berücksichtigt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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