Liebe(r) Olin,
da haben Sie das Konzept der Wartezeit vermutlich etwas falsch verstanden.
Ihre Wartezeit können Sie selbst berechnen. Wartesemester sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
• einer deutschen staatlichen Hochschule,
• einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
Das heißt, dass bei Ihrer Wartezeit die Studienzeit an der TUHH abgezogen wird, da Sie in der Zeit ja schon studiert haben und nicht auf ein Studium „gewartet“ haben.
An der Uni Hamburg können Sie maximal 10 Wartesemester sammeln. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los.
Die Wartezeit verbessert nicht die Note der HZB, sondern es werden i.d.R. 90% der Studienplätze über Leistung (Note der Hochschulzugangsberechtigung) und 10% über die Wartezeit vergeben. Die Wartezeit ist als zusätzliche Chance zu sehen. Sollte die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nicht für eine Zulassung über die Leistung (Note) ausreichen, haben Sie eine weitere Chance über die Wartezeit zugelassen zu werden.
Sie finden die NC-Werte und Wartezeiten der letzten Verfahren unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etter.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch