Liebe Wanda,
die Wartezeit wird bei der Vergabe der Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie im zentralen Verfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) in Zukunft keine Rolle mehr spielen.
Für die Verfahren bis zum Wintersemester 2021/22 gilt eine Übergangsregelung, innerhalb derer die Wartezeit in der schulnotenunabhängigen Eignungsquote mit einem Punktwert berücksichtigt wird.
Im Vergabefahren zum Wintersemester 2021/2022 wird eine Wartezeit von mindestens 15 Semestern mit 30 Prozent gewichtet. Die Gewichtung der Wartezeit nimmt bei einer Wartezeit von weniger als 15 Semestern linear ab. Ihre zwei Wartesemester ergeben demnach 2 Punkte.
Innerhalb der Übergangszeit sind Ihre Chancen auf Zulassung in dieser Quote eher gering.
Es werden 10% der Studienplätze nach schulnotenunabhängigen Eignungskriterien vergeben. 30% nach Abiturgesamtnote und 60% nach Kriterien, die die Universität Hamburg selbst festlegt. Die anderen 10% der Studienplätze werden vorab abgezogen; für Ausländer*innen, welche Deutschen nicht gleichgestellt sind (5%), Zweitstudienbewerber*innen (3%), Härtefälle (2%) und von der Bundeswehr Benannte (Medizin 2,2%, Zahnmedizin 1,4% …).
Über das genaue Auswahlverfahren von hochschulstart.de inklusive des Auswahlverfahrens der Uni Hamburg in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie können Sie sich hier informieren:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann