Exmatrikulation

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l.thd
Beiträge: 3
Registriert: Di 4. Aug 2020, 11:35

Bearbeitet Exmatrikulation

Beitrag von l.thd »

Hallo,

soweit ich weiß, muss man den Semesterbeitrag für das WiSe 2020 bis zum 01.10. bezahlt haben. Würde das bedeuten, dass ich bis dahin auch noch Zeit habe mich zu exmatrikulieren? Oder kann man sich auch noch mitten im neuen Semester exmatrikulieren? Zurzeit warte ich noch auf meine Prüfungsergebnisse und bin mir noch nicht so ganz sicher. Nachdem man exmatrikuliert ist, kann man sich aber rein theoretisch nach Bedenkzeit (oder privaten Gründen) eventuell nicht erneut für denselben Studiengang bewerben, wenn ich das richtig aufgefasst habe. Gilt das nur für die Uni Hamburg oder für alle Universitäten deutschlandweit? Außerdem würde es mich sehr interessieren, ob ich mich nach der Exmatrikulation eines Studienganges für einen neuen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben kann? Diese Fragen stehen bei mir noch offen und ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, soweit alles verständlich ist. :)

Ich bedanke mich schonmal im voraus :D
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo l.thd!
  • Wenn Sie sich aus einem aktuellen Semester exmatrikulieren wollen, ist dies tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirkend!) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie über STiNE. Ca. 3 Arbeitstage nach Absenden des Antrags wird Ihnen in STiNE eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt. Der Online-Antrag ist ohne zusätzliche Unterlagen gültig. Alle abgeschickten Anträge werden bearbeitet. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte im Voraus an das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten.
    Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
  • Wenn Sie sich nach Exmatrikulation erneut in einen Studiengang bewerben wollen, in dem Sie Leistungen erbracht haben, können Sie sich nicht erneut ins erste Fachsemester bewerben, sondern nur noch in ein höheres Fachsemester. Nicht alle Studiengänge bieten Plätze für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester an.
  • Ich kann Ihnen keine verlässliche Information über alle Hochschulen Deutschlands geben.
  • Es gibt an der Universität Hamburg keine Beschränkung für ein "Verketten" von Studiengängen. Sie können sich nach Beendigung Ihres Studiums sofort in ein neues Studium bewerben.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
l.thd
Beiträge: 3
Registriert: Di 4. Aug 2020, 11:35

Re: Exmatrikulation

Beitrag von l.thd »

Vielen Dank für die Antwort!

Ich bin momentan im ersten Semester der Rechtswissenschaften. Würde das Bewerben in ein höheres Fachsemester für diesen Studiengang in Frage kommen?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo l.thd,

Bei Ihrem gegenwärtigen Stand wäre eine Bewerbung nicht möglich. Da der Studiengang Rechtswissenschaft ein Staatsexamensstudiengang ist, können Sie sich dafür nur für das Hauptstudium nicht für ein beliebiges höheres Fachsemester bewerben. Für die Bewerbung ins Hauptstudium muss aber die Zwischenprüfung bereits abgelegt worden und bestanden sein. Wenn Sie also noch nicht sicher sind, ob Sie Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg weiter studieren möchten, sollten Sie sich auf gar keinen Fall exmatrikulieren, da Sie nach einer Exmatrikulation vor bestandener Zwischenprüfung zumindest an der Uni Hamburg nicht wieder in den Studiengang zurück kehren können. An anderen Hochschulen mag das anders geregelt sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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