Zeitraum zwischen Erst- und Zweitstudium

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k.a.luebbert
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Registriert: Di 15. Sep 2020, 17:35

Bearbeitet Zeitraum zwischen Erst- und Zweitstudium

Beitrag von k.a.luebbert »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe in diesem Belang keine bereits existierenden Informationen übersehen zu haben.

Folgende Fragen kommen bei mir im Zusammenhang mit der Versicherungsthematik auf: Bin ich an der Uni Hamburg zwischen Abschluss eines Bachelorstudienganges und Anfang eines Masterstudienganges länger als einen Monat nicht immatrikuliert? Besteht auch zwischen verschiedenen grundlegenden Studiengängen (etwa Politikwissenschaften B.A. und Rechtswissenschaften) eine Zeit von mehr als einem Monat, in der ich nicht immatrikuliert bin?

Wenn die Pause zwischen den beiden Studiengängen länger als einen Monat (bzw. mindestens einen Monat und einen Tag) andauert, wäre es mir möglich, zwischen Bachelor- und Masterstudiengang von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Vorraus für ihre Hilfe.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zeitraum zwischen Erst- und Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r k.a.luebbert,

es gibt in der Regel keine "Pause" beim Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang. Normalerweise bewerben sich Studierende im Bachelor für das auf Ihren Bachelorabschluss folgende Semester für einen Masterstudiengang. In diesem Fall werden sie zum Ende des letzten Bachelorsemesters exmatrikuliert, sofern sie die Exmatrikulation nicht zu einem früheren Zeitpunkt beantragen, und zu Beginn des ersten Mastersemesters immatrikuliert.

Es gibt auch die Möglichkeit der Überschneidung von Bachelor und Master im ersten Mastersemester, da es an der Universität Hamburg möglich ist, schon vorläufig in den Masterstudiengang immatrikuliert zu werden und den erfolgreichen Abschluss im Verlauf des ersten Mastersemesters nachzuweisen. Auch in diesem Fall würde sich keine "Pause" ergeben.

Eine "Pause" würde nur dann entstehen, wenn Sie den Bachelor abschließen und sich durch einen entsprechenden Antrag im laufenden Semester exmatrikulieren (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation). Beispielsweise könnten Sie im Juli die letzte Prüfung Ihres Bachelorstudiums absolvieren und danach die Exmatrikulation mit Tagesdatum beantragen. Auch bei einer gleichzeitigen Bewerbung für den Masterstudiengang zum folgenden Wintersemester würden sich dann einige Monate ergeben, in denen Sie in keinem Studiengang der Universität Hamburg immatrikuliert sind, da die Immatrikulation für den Masterstudiengang natürlich dann erst zum Beginn des Wintersemesters besteht.

Alternativ wäre natürlich auch ein "Pause" von einem kompletten Semester möglich, wenn Sie den Bachelor beispielsweise in einem Wintersemester abschließen und dann aufgrund des erfolgreichen Abschlusses zum Ende des Wintersemesters exmatrikuliert werden. Wenn Sie sich dann für das folgende Wintersemester für einen Masterstudiengang bewerben, dann wären Sie im Sommersemester ebenfalls in keinem Studiengang immatrikuliert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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