Zeitraum zwischen Erst- und Zweitstudium
Verfasst: Di 15. Sep 2020, 18:01
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe in diesem Belang keine bereits existierenden Informationen übersehen zu haben.
Folgende Fragen kommen bei mir im Zusammenhang mit der Versicherungsthematik auf: Bin ich an der Uni Hamburg zwischen Abschluss eines Bachelorstudienganges und Anfang eines Masterstudienganges länger als einen Monat nicht immatrikuliert? Besteht auch zwischen verschiedenen grundlegenden Studiengängen (etwa Politikwissenschaften B.A. und Rechtswissenschaften) eine Zeit von mehr als einem Monat, in der ich nicht immatrikuliert bin?
Wenn die Pause zwischen den beiden Studiengängen länger als einen Monat (bzw. mindestens einen Monat und einen Tag) andauert, wäre es mir möglich, zwischen Bachelor- und Masterstudiengang von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Vorraus für ihre Hilfe.
ich hoffe in diesem Belang keine bereits existierenden Informationen übersehen zu haben.
Folgende Fragen kommen bei mir im Zusammenhang mit der Versicherungsthematik auf: Bin ich an der Uni Hamburg zwischen Abschluss eines Bachelorstudienganges und Anfang eines Masterstudienganges länger als einen Monat nicht immatrikuliert? Besteht auch zwischen verschiedenen grundlegenden Studiengängen (etwa Politikwissenschaften B.A. und Rechtswissenschaften) eine Zeit von mehr als einem Monat, in der ich nicht immatrikuliert bin?
Wenn die Pause zwischen den beiden Studiengängen länger als einen Monat (bzw. mindestens einen Monat und einen Tag) andauert, wäre es mir möglich, zwischen Bachelor- und Masterstudiengang von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Vorraus für ihre Hilfe.