Liebe*r roopi17,
1) An der Universität Hamburg ist es auch nach dem Einreichen eines Immatrikulationsantrags noch möglich, auf den Studienplatz zu verzichten.
Alle hierfür relevanten Informationen finden Sie auf unserer entsprechenden
Webseite zum Thema Verzicht.
2) Die Annahme einer Zulassung kann nur durch das fristgerechte Stellen des Immatrikulationsantrags erfolgen. Sollte nach dem Ende der Immatrikulationsfrist, die in Ihrem Zulassungsbescheid genannt ist, kein Antrag auf Immatrikulation bei uns eingegangen sein, dann wird der Studienplatz als nicht angenommen gewertet. Eine spätere Annahme der Zulassung, also nach dem Ende der Immatrikulationsfrist, ist daher nicht mehr möglich.
Liebe Grüße
Thomas Walter