Liebe Leute des Campus-Center Forums,
ich habe nur eine kurze Frage: Sollte ich bei der Meldung eines Auslandsaufenthaltes in STiNE über den Antrag "VI Fak. Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" den tatsächlichen
Zeitraum des Aufenthaltes eintragen, welcher aufgrund der gegenwärtigen/damaligen Situation nun kürzer als zwei Monate war, oder den bis zur Abgabe aller meiner Digital-Leistungen an die dortigen Dozenten? Das Erasmus-Semester an sich nämlich wurde formal nun digital fortgeführt und gegen Anfang Juli abgeschlossen.
Vielen Dank für die Auskunft und schöne Grüße,
Anton Winter