Guten Tag,
ich habe diese Frage bereits in einer anderen Diskussion gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten. Weil es relativ dringend ist, stelle ich sie an dieser Stelle noch einmal.
Ich möchte zum nächsten Semester die Uni wechseln, mit der Zulassung ist aber erst im Oktober zu rechnen. Wie sie wissen, ist corona-bedingt ein zusätzlicher Monat zwischen formalen Semesterbeginn und eigentlichem Studienbeginn. In dieser Zwischenzeit werden noch Prüfungsleistungen des Sommersemesters erbracht, unter anderem Hausarbeiten.
Mein Problem ist, dass ich in dieser Zwischenzeit, wegen der ebenfalls coronabedingten Verzögerung des Zulassungsverfahrens an meiner neuen Uni, offiziell an keiner Uni immatrikuliert bin. Auf dieses Problem angesprochen sagte die Verwaltung meiner neuen Uni, dass ich mich zunächst bei der UHH zurückmelden solle. Wenn ich mich vor Semesterbeginn exmatrikuliere, würde mir der Semesterbeitrag üblicherweise zurückerstattet. Darauf angesprochen sagte mir einer ihrer Kollegen, dass dies offenbar nicht für die UHH gilt und ich hier nur anteilig den Betrag für das Semesterticket erstattet bekommen kann, also wenn es gut läuft die Hälfte. Ich könnte mich aber auch einfach gegen eine Gebühr von 30€ verspätet zurückmelden, damit ich nicht ohne Studienplatz verbleibe, wenn ich z.B. an der neuen Uni nicht angenommen werde. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, welche Wirkungen die dann in ein paar Tagen folgende vorläufige Exmatrikulation hätte.
Ich schreibe zur Zeit noch eine Hausarbeit für das Sommersemester. Hätte ich bei einer Exmatrikulation noch Zugänge zur Bibliothek und insbesondere dem VPN-Netzwerk? Mir wurde vor Wochen versichert, dass ich, weil sie Prüfungsleistung des Sommersemester ist, keinerlei Nachteile wegen dem vespäteten Wintersemester bekommen würde und die Abgabefristen für mich selbstverständlich genau so gelten, wie für alle anderen auch. Wenn ich dann über keine Uni VPN- oder Bib-Zugang hätte, wäre es aber praktisch nicht möglich, in der momentanen Situation die Hausarbeit zu beenden. Das wäre sehr ärgerlich.
Mit freundlichen Grüßen
Jona Outzen
Hallo Jona Outzen,
Ihre Zugänge zum Netz der Uni Hamburg bleiben nach der Exmatrikulation noch ca. 3 Wochen bestehen. Danach ist die verspätete Rückmeldung die einzige Möglichkeit, die Zugänge wiederherzustellen. In der Tat erhalten Sie, wenn Sie sich zurück melden und später exmatrikulieren nur den Anteil des Sememsterbeitrags zurück, der für die restliche Zeit des Semestertickets vorgesehen ist, sogern Sie das Ticket beim HVV zurück geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Zugänge zum Netz der Uni Hamburg bleiben nach der Exmatrikulation noch ca. 3 Wochen bestehen. Danach ist die verspätete Rückmeldung die einzige Möglichkeit, die Zugänge wiederherzustellen. In der Tat erhalten Sie, wenn Sie sich zurück melden und später exmatrikulieren nur den Anteil des Sememsterbeitrags zurück, der für die restliche Zeit des Semestertickets vorgesehen ist, sogern Sie das Ticket beim HVV zurück geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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