Hallo, mein Sohn ist bereits im Auslandssemester. Nachweislich seit August mit Semesterbeginn 01.09.
Leider habe ich das Semesterticket nach dem 01.10. bekommen und kann so die Rückgabefrist nicht einhalten.
Kann ich dennoch das Semesterticket bei Ihnen abgeben zur Rückerstattung?
Welche Unterlagen brauchen Sie dafür?
Danke