Liebe Dina,
1) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Fach (Haupt- oder Nebenfach) an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module für das
Nebenfach Rechtswissenschaft anschauen (siehe
Fachspezifische Bestimmungen für das Nebenfach und den Wahlbereich Rechtswissenschaft).
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche bzw. Fakultäten richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von diesen selbst vorgenommen werden. Der korrekte Ansprechpartner für Sie wäre also das
Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
2) Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit "Katalanisch optional weiter belegen" genau meinen.
In den Bachelorstudiengängen der Universität Hamburg ist in der Regel nur ein Nebenfach zulässig. Wenn Sie also von Katalanisch zu Rechtswissenschaft wechseln, dann wäre Katalanisch nicht mehr Ihr Nebenfach. Sie würden dann den Studiengang
B.A. Italienisch mit dem Nebenfach
Rechtswissenschaft studieren und später abschließen. Die in Ihrem früheren Nebenfach erbrachten Leistungen wären dann nicht mehr Teil Ihres Studiengangs bzw. Abschlusses.
Eventuell können Sie sich einige der Leistungen noch im
Freien Wahlbereich bzw.
Fachüberschreitenden Curricularbereich Ihres Hauptfaches anerkennen lassen. Dies müssten Sie mit dem zuständigen
Studienbüro SLM klären.
Wenn es Ihnen darum geht, an Veranstaltungen im Fach Katalanisch auch zukünftig teilnehmen zu können, dann wäre für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen eine individuelle Absprache mit dem zuständigen Studienbüro erforderlich, da Sie sich als fachfremde Studierende nicht mehr regulär über STiNE für Lehrveranstaltungen anmelden könnten. Die Entscheidung, ob fachfremde Studierende zugelassen werden, liegt beim jeweils zuständigen Fachbereich.
Liebe Grüße
Thomas Walter