Hallo,
ich bin bereits in meinem ersten Master Semester eingeschrieben und arbeite noch an meiner Bachelorarbeit. Meine Abgabefrist wurde aufgrund der Bibliotheksschließung verschoben (von März zu Mai). Da ich aber bereits im ersten MA Studiengang bin, muss ich mein BA Zeugnis bis Ende März einreichen. Daher habe ich die Frage, ob diese Verschiebung auch für mich gilt?
Ich habe folgende E-Mails bekommen, einmal von der Prüfungsbearbeiterin und von Stine:
aufgrund der Bibliotheksschließungen infolge des Lockdowns seit dem 16.12.2020 bis 31.01.2021 haben die Prüfungsausschüsse SLM I und II den folgenden Beschluss zur Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Abschlussarbeiten gefasst:
Für sämtliche Fälle von Abschlussarbeiten, in denen die Bearbeitungsfristen bereits vor dem 16.12. begonnen haben oder die Zulassung bereits vor dem 16.12.2020 beantragt wurde, werden die laufenden bzw. die festzulegenden Fristen pauschal um die voraussichtliche Dauer der Schließung der Fachbereichsbibliotheken verlängert.
Die Zuständige Prüfungsstelle konnte mir dazu allerdings keine Antwort geben, ob diese Verschiebung auch für mich gültig ist, obwohl es mich eigentlich betrifft. Sie hat mir geraten das Campus Center zu kontaktieren.
Vielen Dank in voraus!
Olga