Uns fehlt von Ihnen noch eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, daher haben Sie noch keine Immatrikulationsbescheinigung erhalten. Die Bescheinigung erhalten Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse, falls Sie diese noch nicht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ich will mich aber von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht befreien lassen. Ich werde in nächsten Monaten zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Kann ich also ohne Bescheinigung über die Befreiung keine Immatrikulationsunterlagen erhalten?
Sie benötigen entweder die Bescheinigung über die Befreiung oder einen Nachweis darüber, dass Sie gesetzlich versichert sind, um die Unterlagen erhalten zu können.
Wenn Sie für den weiteren Verlauf Ihres Studiums gesetzlich versichert sein möchten, müssen Sie so schnell wie möglich wechseln und dürfen sich auf keinen Fall befreien lassen, da eine Befreiung nicht im Verlauf des Studiums rückgängig gemacht werden kann - mit der Befreiung sind Sie auf eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung fest gelegt, so lange Sie immatrikuliert bleiben. Ein Wechsel ist dann nur in Verbindung mit einer Exmatrikulation wieder möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg