Praktikum zwischen Bachelor und Master

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JanaK
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Registriert: Mo 3. Mai 2021, 21:31

Bearbeitet Praktikum zwischen Bachelor und Master

Beitrag von JanaK »

Hallo liebes Team,

ich studiere Englisch und Biologie auf Lehramt und bin momentan im 4. Semester. Ich möchte gerne zwischen meinem Bachelor und Master ein Schulpraktikum im Ausland absolvieren. Ich habe schon einige Stipendienmöglichkeiten gefunden, jedoch ist dafür immer eine Einschreibung an der Uni erforderlich. Ich kann jedoch kein Urlaubssemester für das 1. Fachsemester im Master einreichen, wenn ich mich richtig informiert habe?
Gibt es andere Möglichkeiten wie das Praktikum und eine Einschreibung möglich ist? :|

Viele Grüße und Dankeschön,
Jana
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Praktikum zwischen Bachelor und Master

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Jana,

In der Tat ist eine Beurlaubung im ersten Mastersemester in der Konstellation nicht möglich. Es spricht aber auch nichts dagegen, das Praktikum zu machen, ohne dafür beurlaubt zu sein - die Beurlaubung ist nicht verpflichtend, sondern optional. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, würde ich Ihnen empfehlen, sich noch einmal zur folgenden Studienorganisation beim Studienbüro Erziehungswissenschaft beraten zu lassen, da das Kernpraktikum im Master of Education meines Wissens nach bereits im ersten Semester geplant und organisiert wird und es möglich ist, dass es in diesem Zusammenhang organisatorische Schwierigkeiten gibt, wenn Sie im ersten Semester aufgrund des Praktikums nicht studieren. An diesen möglichen Schwierigkeiten würde aber auch eine Beurlaubung nichts ändern. Ggf. lässt sich das Schulpraktikum im Ausland aber auch im Rahmen des Kernpraktikums organisieren - dies würde dann erst im zweiten oder dritten Mastersemester statt finden, dennoch ist das für sie eventuell die organisatorisch bessere Lösung. Zu diesem Punkt können Sie sich beim Zentrum für Lehrerbildung beraten lassen: https://www.zlh-hamburg.de/studium/prak ... sland.html

Wenn Sie das Praktikum zwischen Bachelor und Master absolvieren möchten und die Beurlaubung für Sie wichtig ist, bliebe auch die Möglichkeit, dass Sie den Bachelor verlängern, also ein 7. Semester anhängen, in dem Sie das Praktikum machen. Dafür müssten Sie nur eine Prüfungsleistung offen lassen, damit Sie nicht aufgrund des Abschlusses des Studiums exmatrikuliert werden. Diese Leistung könnten Sie dann im Semester nach dem Praktikum erbringen. Die offene Leistung muss nicht das Abschlussmodul sein. Das würde aber natürlich Ihr Studium verlängern, da eine Bewerbung für den Master immer nur zum Wintersemester möglich ist.

Ich hoffe, das hilft Ihnen schon ein bisschen weiter, ich würde Ihnen aber dringend raten, noch einmal die Beratung im ZLH in Anspruch zu nehmen - der Weg über das Kernpraktikum im Ausland scheint mir für Sie der geeignetste zu sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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