Liebe*r annascch,
für Ihre Bewerbung für das Doppelstudium sind folgende Schritte erforderlich:
1. Als Erstes benötigen Sie die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten. In Ihrem Fall wäre für den Masterstudiengang Soziologie das
Studienbüro Sozialwissenschaften zuständig. Die zweite formlose Bestätigung erhalten Sie im
Studienbüro BWL.
2. Wenn Ihnen die Zustimmung der für die Studiengänge zuständigen Stellen vorliegt, bewerben Sie sich für den Bachelorstudiengang BWL über das
Online-Portal STiNE und stellen zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung den Antrag auf Doppelstudium als Sonderantrag (in der Online-Bewerbung zu finden). Sollte Ihr Antrag für ein Doppelstudium abgelehnt werden, werden Sie auf keinen Fall aus Ihrem aktuellen Masterstudiengang exmatrikuliert. Sie erhalten lediglich eine Benachrichtigung, in der steht, dass die Aufnahme eines weiteren Studiums nicht möglich ist und zusätzlich einen Zulassungsbescheid für den gewünschten Bachelorstudiengang. Wenn Sie sich gegen den Studiengangwechsel entscheiden, lassen Sie einfach die Immatrikulationsfrist verstreichen, der Platz wird dann an eventuelle Nachrücker*innen weitervergeben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite
"Doppelstudium" im Abschnitt "Bewerbung für einen zusätzlichen Studiengang".
3. Wenn Ihr Antrag auf Doppelstudium abgelehnt wird, können Sie eine kurzzeitige Überschneidung beider Studiengänge beantragen. So können Sie ein Semester lang in beiden Studiengängen
parallel eingeschrieben sein. Die Beantragung der kurzzeitigen Überschneidung geschieht erst während der Immatrikulation für den zweiten Studiengang. Bitte beachten Sie, dass kurzzeitige Überschneidung nicht in ein Doppeltstudium überführt werden kann.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych