Masterarbeit / Ausbildung

Antworten
bay1628
Beiträge: 1
Registriert: Fr 18. Jun 2021, 11:38

Bearbeitet Masterarbeit / Ausbildung

Beitrag von bay1628 »

Könnte mir jemand beantworten ob
1. man bis Abgabe der Masterarbeit oder bis Benotung noch eingeschrieben sein muss?
2. man trotz eingeschriebenen Status eine Ausbildung parallel beginnen darf ?

Vielen Dank
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Masterarbeit / Ausbildung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r bay1628,

1) ... man bis Abgabe der Masterarbeit oder bis Benotung noch eingeschrieben sein muss?

In der Regel müssen Studierende bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. In den meisten Fällen ist die Abgabe der Abschlussarbeit das Datum der letzten Prüfung.

Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich Sie bitten, dies nochmals mit Ihrem zuständigen Studienbüro abzuklären.

2) ... man trotz eingeschriebenen Status eine Ausbildung parallel beginnen darf?

Es gibt keine Regelungen seitens der Universität Hamburg, die eine Ausbildung während des Studiums (d.h. während der Immatrikulation an der Universität Hamburg) verbieten würden. Bezüglich anderer Institutionen (Arbeitgeber, Berufsschule, BAföG-Amt, Versicherung etc.) müssen Sie sich bitte selbstständige informieren, welche Reglungen zu beachten wären.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten