Lieber Janosch Dabelstein,
1) "Ich habe vor mich dieses Jahr zum 31.07.2021 für den Bachelor Japanologie zu bewerben, möchte den Studiengang aber erst nächstes Jahr antreten ..."
Wenn Sie das Studium zum Wintersemester 2021/22 nicht antreten können oder wollen, dann ergibt es wenig Sinn, sich für das Wintersemester 2021/22 zu bewerben.
Sie würden, falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist, eine Zulassung für das Wintersemester 2021/22 erhalten. Die Zulassung an der Universität Hamburg gilt immer nur für das Semester, für welches die Bewerbung vorlag. Sie können sich also mit einer Zulassung für das Wintersemester 2021/22 nur für das Wintersemester 2021/22 immatrikulieren. Die Zulassung kann also nicht auf andere Semester übertragen werden.
2) Wartezeit sammelt man automatisch, ohne dass man dies in irgendeiner Form anmelden muss. Es ist für die Wartezeit auch nicht relevant, ob Sie sich zuvor an der Universität Hamburg beworben haben oder nicht.
Bitte lesen Sie sich unsere Regelung zur Wartezeit auf folgender Webseite durch:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660. Auf dieser Webseite finden Sie übrigens auch alle weiteren Informationen zum Thema
Numerus clausus bzw. zum Auswahlverfahren an der Universität Hamburg.
Sollten Sie nach dem Lesen noch weitere Fragen haben, dann lassen Sie es mich bitte wissen.
Liebe Grüße
Thomas Walter